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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 7/2024
Aus Stadtrat und Ausschüssen
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Gefasste Beschlüsse im Stadtrat am 19. Juni 2024

Beschluss 18/24: Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben „HWS ID 0424 Hohnsteiner Bach Teilabschnitt 2 – Los 1 und 2“

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Vorhaben „HWS ID 0424 Hohnsteiner Bach Teilabschnitt 2“ an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter auf der Grundlage des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros Krämer nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung zum Angebotspreis von 1.295.823,14 € Brutto an die Firma Strabag aus Dippoldiswalde.

Einstimmig mit 11 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 19/24: Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Hohnsteiner Bach, Teil Bärengarten, Straßenbau“ im Rahmen der Städtebauförderung

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Hohnsteiner Bach, Teil Bärengarten, Straßenbau“ an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter auf der Grundlage des positiven Vergabevorschlages des Ingenieurbüros Krämer nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung zum Angebotspreis von 25.814,08 € Brutto an die Firma Strabag aus Dippoldiswalde.

Einstimmig mit 11 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 20/24: Erteilung des Einvernehmens der Stadt zum Bauantrag zur Errichtung eines Funkmastes auf dem Flurstück 39/9 Gemarkung Rathewalde (Auffangparkplatz Bastei)

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein erteilt des Einvernehmens zum Bauantrag der DFMG Deutsche Funkturm GmbH zur Errichtung eines Funkmastes auf dem städtischen Flurstück 39/9 Gemarkung Rathewalde (Auffangparkplatz Bastei).

Mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung beschlossen.

Beschluss 21/24: Beschluss zur Feststellung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Sondergebiet „Mittelmühle Ehrenberg“

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt:

1.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Wohnen und Fremdenverkehr „Mittelmühle Ehrenberg“, bestehend aus den Planteilen A, B, C vom 19.06.2024 und D in der Fassung vom 14.06.2024 wird bestätigt.

2.

Das Planungsziel wird von Wohnen zur Schaffung eines Sondergebietes Wohnen und Fremdenverkehr geändert.

3.

Der Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes ist nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von mindestens zwei Wochen öffentlich auszulegen.

4.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

5.

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben.

Einstimmig mit 8 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen beschlossen.

Beschluss 22/24: Projektsteuerung zum Vorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“ – Beauftragung Nachtragsangebot zur Einbindung von Sachkundigen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Burgbetriebes nach Sanierung sowie für kulturwissenschaftliche Dienstleistungen

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Beauftragung des Nachtragsangebotes der STEG vom 18.03.2024 zur Einbindung von Sachkundigen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Burgbetriebes nach Sanierung sowie für kulturwissenschaftliche Dienstleistungen zum Auftragswert von 28.560,00 € (einschl. Nebenkosten und Umsatzsteuer).

Die Projektsteuerungskosten sind bei den förderfähigen Kosten der Städtebauförderung und der BKM-Förderung mit eingerechnet. Die Finanzierung des Eigenanteils ist durch den abgeschlossenen Vertrag zwischen dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Stadt Hohnstein über die Gewährleistung einer Zuwendung zur planerischen Vorbereitung der Sanierung der Burg Hohnstein (Zuwendungsvertrag) gesichert.

Einstimmig mit 11 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 23/24: Projektsteuerung zum Vorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“ – Beauftragung Nachtragsangebot zur Honoraranpassung entsprechend § 6 Abs. 2 Nr. d (AHO, Heft Nr. 9, Stand März 2020)

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Beauftragung des Nachtragsangebotes der STEG vom 21.03.2024 zur Honoraranpassung entsprechend § 6 Abs. 2 Nr. d (AHO, Heft Nr. 9, Stand März 2020). Mit der Honoraranpassung ergibt sich eine Steigerung des Gesamthonorars von 295.425,22 € (einschl. Nebenkosten und Umsatzsteuer).

Die Projektsteuerungskosten sind bei den förderfähigen Kosten der Städtebauförderung und der BKM-Förderung mit eingerechnet. Die Finanzierung des Eigenanteils ist durch den abgeschlossenen Vertrag zwischen dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Stadt Hohnstein über die Gewährleistung einer Zuwendung zur planerischen Vorbereitung der Sanierung der Burg Hohnstein (Zuwendungsvertrag) gesichert.

Einstimmig mit 6 Ja-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen beschlossen.

Beschluss 24/24: Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Burg Hohnstein“, Bauabschnitt 1 –Burggarten/Burgmauer, Los 1 - Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Burg Hohnstein“, Bauabschnitt 1 –Burggarten/Burgmauer, Los 1 - Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Bauinstandsetzung Sebnitz GmbH, Sebnitz, auf der Grundlage des Vergabevorschlages des Planungsbüros Kraushaar Lieske Freiraumplanung nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung zum Angebotspreis von 223.584,57 € Brutto.

Mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschlossen.

Beschluss 25/24: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Burg Hohnstein“, Bauabschnitt 1 –Burggarten/Burgmauer, Los 2 - Tiefbau

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe der Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Burg Hohnstein“, Bauabschnitt 1 –Burggarten/Burgmauer, Los 2 - Tiefbauarbeiten

an den wirtschaftlichsten Bieter nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung.

Mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Stimmenthaltungen beschlossen.

Beschluss 26/24: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Annahme folgender eingegangener Geldzuwendungen

1.310 € Geldspende, nach dem Willen der Spender zur zweckentsprechenden Verwendung für die Bürgerinitiative Naturpark

60 € Geldspende, nach dem Willen des Spenders zur zweckentsprechenden Verwendung für die Kindertageseinrichtung „Amselnest“ Rathewalde

Einstimmig mit 10 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung beschlossen.