Gemäß § 3 Absatz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bestellung von gemeindlichen Vollzugsbediensteten für den Vollzug polizeibehördlicher Aufgaben (Gemeindliche-Vollzugsbediensteten-Verordnung – GemVollz- VO) vom 26. April 2023 gibt die Stadt Hohnstein als Ortspolizeibehörde hiermit bekannt, dass ab
dem 01. Juli 2026 Herr Robert Hausdorf aus Altendorf
zum gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Hohnstein bestellt wurde.
Ihm wurden gemäß § 1 Absatz 1 folgende polizeibehördliche Aufgaben übertragen:
| 1. | den Vollzug von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden |
| 2. | den Vollzug der Vorschriften über den ruhenden Verkehr |
Diese Aufgabenübertragung erfolgt bis auf Widerruf mit öffentlicher Bekanntmachung.