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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen Rathaus
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Reinigen der Straßenränder, Gehwege und Schnittgerinne ist Bürgerpflicht

Das Ordnungsamt bittet alle Grundstückseigentümer ihren Reinigungspflichten am Rand von öffentlichen Straßen und Gehwegen gemäß § 5 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hohnstein nachzukommen. Nicht nur das Mähen des Straßenbegleitgrüns oder das Verschneiden von Hecken und Bäumen entlang des Straßenrandes gehört dazu, sondern auch das Unkraut an Straßen- oder Gehwegborden sowie in Schnittgerinnen.

Bitte werfen Sie einen Rundum-Blick außerhalb Ihres Grundstückes und kommen Sie Ihrer Bürgerpflicht nach! Der Nachbar und auch die Urlauber und Gäste werden es Ihnen danken. Auf das unangenehme Erteilen von Ordnungswidrigkeiten wollen wir gerne verzichten.

Ordnungsamt