Beschluss 27/24 Bildung eines baubegleitenden Ausschuss
Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt nach § 4 der Hauptsatzung die Bildung eines beratenden Ausschusses für Bauangelegenheiten bestehend aus 5 Mitgliedern des Stadtrates und 4 sachkundigen Einwohnern.
Der Leiter des Bau- und Hauptamtes, Herr Alexander Hentzschel, vertritt den Bürgermeister ständig als Vorsitzenden des Ausschusses. Die Einberufung erfolgt nach Bedarf der zu besprechenden Baumaßnahmen. Er soll auch das Bauvorhaben der Burg Hohnstein fachlich begleiten.
Mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen
Beschluss 28/24 Entscheidung über die Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 18 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
Der Stadtrat der Stadt Hohnstein stimmt gemäß § 18 Absatz 2 SächsGemO dem Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 18 Absatz 1 SächsGemO zu und erkennt die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Frau Dr. Heidemarie Trobisch als Ersatzkandidatin im Stadtrat an.
Mehrheitlich mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung beschlossen
Beschluss 29/24 Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Annahme der eingegangener Geldspenden
in Höhe von 2.300,00 € zur zweckentsprechenden Verwendung nach dem Willen der Spender für das Stadtfest Hohnstein 2024 mit historischen und regionalen Festumzug.
Mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen beschlossen