Gemäß dem Beschluss des Stadtrates Nr. 67/17 sind Elternbeiträge auf der Grundlage der zuletzt bekannt gemachten Personal- und Sachkosten, die für den ordentlichen Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind, in Höhe von
22 % für einen Krippenplatz (9 Std.)
26 % für einen Kindergartenplatz (9 Std.)
27 % für einen Hortplatz (6 Std.)
zu erheben. Die Elternbeiträge sind auf volle Eurobeträge abzurunden und gelten jeweils ab dem 01.01. des der Bekanntmachung folgenden Jahres.
Dementsprechend errechnen sich ab 01.01.2026 folgende Elternbeiträge:
Krippe
Betreuungsplatz bis 9 Stunden 338,00 € (bisher 285,00 €)
Betreuungsplatz bis 4,5 Stunden 169,00 € (bisher 142,50 €)
Kindergarten
Betreuungsplatz bis 9 Stunden 166,00 € (bisher 146,00 €)
Betreuungsplatz bis 4,5 Stunden 83,00 € (bisher 73,00 €)
Hort
Betreuungsplatz bis 6 Stunden 93,00 € (bisher 85,00 €)
Betreuungsplatz bis 5 Stunden 77,50 € (bisher 70,80 €)
Absenkungen für Alleinerziehende und Geschwisterkinder werden weiterhin nach den Festlegungen des Landkreises gemäß der Richtlinie Absenkungsbeiträge Kita vorgenommen.