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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 8/2026
Mitteilungen und Informationen
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Warum Nadelbäume nicht ans Gewässer gehören

Fichten als Flachwurzler werden schnell unterspült und die Wurzeln bieten dem Ufer keinerlei Halt

Wie schon in den vorigen Ausgaben thematisiert, sind Gehölze sehr wichtig für Gewässer. Doch nur standortgerechte Gehölze können die vielen komplexen Funktionen auch erfüllen. Welche Arten gehören denn nun zu diesen sogenannten standortgerechten Gehölzen?

Vom Erzgebirge bis zum sandigen Tiefland im Norden Sachsens gibt es natürlich unterschiedliche Arten, die an Gewässern typischerweise vorkommen. Doch generell gilt, dass Nadelgehölze natürlicherweise nicht oder nur selten an einem Bach wachsen. Fichten sind als Flachwurzler beispielsweise nicht geeignet, ein Ufer zu sichern, und werden schnell unterspült. Viele Nadelgehölze kommen außerdem mit der Nässe nicht zurecht. Von Thuja, Eibe oder Fichte sollte daher am Ufer, aber auch im Gewässerrandstreifen unbedingt abgesehen werden. Die Nadeln verursachen eine Versauerung des Gewässers und stellen dadurch ein ökologisches Problem dar. Tiere wie Bachflohkrebse und Köcherfliegenlarven benötigen Laub als Nahrungsgrundlage, Nadeln dagegen können sie aufgrund der Konsistenz und der Inhaltsstoffe kaum verwerten. Doch auch nicht alle Laubbäume sind ans Gewässer angepasst. Der beliebte Kirschlorbeer ist beispielsweise anfällig bei Staunässe und damit im Gewässerbereich ungeeignet. Außerdem können auch seine Blätter kaum von den Tieren im Bach verwertet werden.

Viel besser geeignet sind heimische Gehölze, die all diese Funktionen erfüllen. Schwarzerle, Weide und Esche sind typische Bäume, die hervorragend ans Gewässer angepasst sind. Auch Vogelkirsche, Eberesche, Traubenkirsche, Holunder oder Hartriegel sind geeignete Arten, die nicht so hoch wachsen und mit ihrem ansprechenden Aussehen auch in der Park- oder Gartengestaltung gern genutzt werden. Mit Hasel, Hainbuche, Schlehe oder Weißdorn können lebendige, artenreiche Hecken am Gewässer entstehen. Durch die Entscheidung, eine standortgerechte Art zu pflanzen und ungeeignete Arten zu ersetzen, können Sie dem Gewässer unmittelbar und nachhaltig sehr helfen! Zudem ist auch im Wasserhaushaltsgesetz (§ 38) verankert, dass es verboten ist, standortgerechte Gehölze zu entfernen, und es dürfen auch keine nicht standortgerechten Gehölze gepflanzt werden.

Übrigens: Wenn Sie eine Ausgabe verpasst haben, gibt es alle Texte zum Nachlesen auch auf der Homepage des LfULG: https://www.wasser.sachsen.de/wrrl-fachberater-gewaesser.html

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit der Fachberaterinnen und Fachberater Gewässer des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und der unteren Wasserbehörde des Landkreises.