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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 9/2023
Aus Stadtrat und Ausschüssen
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Gefasste Beschlüsse im Stadtrat am 30. August 2023

Beschluss 50/23: Finale Umsetzung des Technikkonzeptes des Bauhofes der Stadt Hohnstein

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein bestätigt die finale Umsetzung des Technikkonzeptes des Bauhofes der Stadt Hohnstein.

Damit verbunden sind außerplanmäßige Auszahlungen in 2023 für die Anschaffung von zwei Schneepflügen für zwei Multicars und den Ankauf der zwei kleinen Traktoren mit insgesamt 42.830,86 Euro Gesamtaufwendungen.

Diese Mehraufwendungen werden durch Verkäufe sowie Einsparungen und Mehrerträge im Haushalt 2022/23 gedeckt. Zudem wird der Sperrvermerk im Haushalt 2022/23 für die Anschaffung eines Rasentraktors aufgehoben.

Einstimmig mit 7 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 51/23: Außerplanmäßige Ausgabe in der Kindertagesstätte Ulbersdorf

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 8.500 Euro im Haushaltsjahr 2023 für folgende dringende Neubeschaffungen:

Ausstattung Möbel im Ü3-Bereich der Kita Ulbersdorf 8.500 Euro

Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt aus folgender Planposition: Einsparung Neubau Parkplatz Förderschule Ehrenberg 15.000 Euro

Einstimmig mit 7 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 52/23: Aufstellung eines Doppelhaushaltes 2024/2025

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 einen Doppelhaushalt aufzustellen, d. h. gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung i. V. m. § 7 Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung eine Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 zu erlassen.

Einstimmig mit 7 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 53/23: Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Freibad Rathewalde Hochwasserschutz“

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Freibad Rathewalde Hochwasserschutz“, an den wirtschaftlichsten Bieter LLB GmbH aus Dresden, auf der Grundlage des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros Picon GmbH nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung zum Angebotspreis von 129.682,73 €Brutto.

Einstimmig mit 7 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 54/23: Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Freibad Rathewalde Bad Technik Los 1 - Wassertechnik“

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Freibad Rathewalde Bad Technik Los 1 - Wassertechnik“ an den wirtschaftlichsten Bieter Aquaprojekt Plauen aus Plauen, auf der Grundlage des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros Picon GmbH nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung zum Angebotspreis von 118.173,43 € Brutto.

Einstimmig mit 7 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 55/23:Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Freibad Rathewalde Bad Technik Los 2 - Freianlagen“

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Freibad Rathewalde Bad Technik Los 2 - Freianlagen“ an den wirtschaftlichsten Bieter Dipl.-Ing. H. Bendl, Hoch-u. Tiefbau GmbH & Co. KG Sebnitz aus Sebnitz, auf der Grundlage des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros Picon GmbH nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung zum Angebotspreis von 163.666,90 € Brutto.

Mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beschlossen.

Beschluss 56/23: Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Freibad Rathewalde Bad Technik Los 3 - Rutschen“

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Freibad Rathewalde Bad Technik Los 3 - Rutschen“ an den wirtschaftlichsten Bieter Wartungsservice Böhme aus Neuhausen, auf der Grundlage des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros Picon GmbH nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung zum Angebotspreis von 36.147,26 € Brutto.

Einstimmig mit 7 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 57/23: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistungen für das Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau eines Teilabschnittes der Brückenstraße im Ortsteil Hohburkersdorf“

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe der Bauleistungen für das Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau eines Teilabschnittes der Brückenstraße im Ortsteil Hohburkersdorf“ mit einem maximalen Auftragswert von gesamt 184.320,00 €.

Einstimmig mit 6 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung beschlossen.

Beschluss 58/23: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistungen für das Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau der Straße „Zum Amselgrund“ im Teilabschnitt Zufahrt 39 OT Rathewalde“

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe der Bauleistungen für das Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau der Straße „Zum Amselgrund“ im Teilabschnitt Zufahrt 39 OT Rathewalde“ mit einem maximalen Auftragswert von gesamt 101.120,00 €.

Einstimmig mit 7 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 59/23: Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein bestätigt nachfolgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH:

1. Im § 8 zum Aufsichtsrat werden folgende Absätze neu gefasst:

(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie drei weiteren Mitgliedern. Die Gesellschaftsversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Aufsichtsrates und bestimmt den Vorsitzenden.

(3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrates sowie mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrates anwesend sind. Weitere Einzelheiten der inneren Ordnung des Aufsichtsrates können in einer Geschäftsordnung geregelt werden, welche die Vorgaben dieses Gesellschaftsvertrages zu berücksichtigen hat und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf.

2. Im § 8 wird der Absatz 4 wie folgt ergänzt:

Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende doppeltes Stimmrecht.

Einstimmig mit 6 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung beschlossen.

Beschluss 60/23: Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Ferienloggien Zur Aussicht“ Hohnstein

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt:

1.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Ferienloggien Zur Aussicht“ Hohnstein, bestehend aus den Planteilen A, B und C in der Fassung vom 28.06.2023 wird gebilligt.

2.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ferienloggien Zur Aussicht“ Hohnstein wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans korrigiert.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird nunmehr wie folgt begrenzt:

1.

im Norden vom teils landwirtschaftlich, teils als Wald genutzten Flurstück 371/10 Gemarkung Hohnstein, wobei unmittelbar angrenzend an das Plangebiet der zur Hofstelle Bergweg 9 führende private Zufahrtsweg verläuft,

2.

im Osten von der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 295/3 Gemarkung Hohnstein, über den der private Zufahrtsweg zur Hofstelle Bergweg 9 verläuft,

3.

im Süden vom bebauten Teil des Grundstücks Bergweg 7 (Hotel zur Aussicht), und den nördlichen Grenzen der Flurstücke 289/4, 289/8, 288 und 302/14 Gemarkung Hohnstein,

4.

im Westen vom Bergweg sowie den östlichen Grenzen der Flurstücke 302/29 und 292 Gemarkung Hohnstein.

Der geänderte Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 295/4, 296, 302/25, 302/26, 302/28 und 371/9 sowie Teile des Flurstücks 294 Gemarkung Hohnstein. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 0,4 ha.

3.

Der Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes ist nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.

4.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

5.

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben.

Einstimmig mit 6 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 61/23: Beschluss zum Verkauf eines Teiles des Flurstückes 442 der Gemarkung Hohnstein

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt, einen Teil des städtischen Flurstückes 442 der Gemarkung Hohnstein mit einer Fläche von ca. 1.300m² zu einem Bodenpreis von 7,20 €/m² an den DRK Kreisverband Sebnitz e. V. zu verkaufen. Mit dem Verkauf ist ein Vorkaufsrecht für die Stadt Hohnstein in das Grundbuch einzutragen, wenn das Grundstück nicht mehr als Rettungswache betrieben werden soll.

Alle mit dem Rechtsgeschäft in Zusammenhang stehenden Kosten sind durch den Erwerber zu tragen.

Einstimmig mit 6 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung beschlossen.