Der Stadtrat der Stadt Hohnstein hat mit Beschluss Nr. 60/23 vom 30.08.2023 den Vorentwurf eines Bebauungsplanes „Ferienloggien Zur Aussicht“ Hohnstein gebilligt.
Die Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig am Verfahren beteiligt werden.
Der Vorentwurf der Planung wird vom 02.10. bis einschließlich 27.10.2023 in der Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:
| Montag: | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch: | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag: | 9.00 – 12.00 Uhr |
Weiterhin sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Hohnstein www.Hohnstein.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.
Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beim Beschluss zur Abwägung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.