Der Stadtrat der Stadt Hohnstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.08.2026 die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich Sachsenberg-Siedlung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Einfamilienhäusern im Geltungsbereich der Satzung. Die Voraussetzungen des § 35 Abs. 6 BauGB (Vorhandensein einer Wohnbebauung von einigem Gewicht) sind gegeben. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst eine Gesamtgröße von ca. 0,64 ha und betrifft das Flurstück Nr. 576/7 der Gemarkung Hohnstein. Maßgeblich ist der beigefügte Lageplan vom 30.07.2026 zum Aufstellungsbeschluss, in dem die Grenze des Geltungsbereichs in roter Strichlinie dargestellt ist.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Hohnstein, 18.09.2026