Gemäß dem Beschluss des Stadtrates Nr. 30/26 vom 26.08.2026 sind Elternbeiträge auf der Grundlage der zuletzt bekannt gemachten Personal- und Sachkosten, die für den ordentlichen Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind, in Höhe von
22,5 % für einen Krippenplatz (9 Std.)
27 % für einen Kindergartenplatz (9 Std.)
28 % für einen Hortplatz (6 Std.)
zu erheben. Die Elternbeiträge sind auf volle Eurobeträge abzurunden und gelten jeweils ab dem 01.01. des der Bekanntmachung folgenden Jahres.
Dementsprechend errechnen sich ab 01.01.2027 folgende Elternbeiträge:
Krippe
Betreuungsplatz bis 9 Stunden 366,00 € (bisher 338,00 €)
Betreuungsplatz bis 4,5 Stunden 183,00 € (bisher 169,00 €)
Kindergarten
Betreuungsplatz bis 9 Stunden 187,00 € (bisher 166,00 €)
Betreuungsplatz bis 4,5 Stunden 93,50 € (bisher 83,00 €)
Hort
Betreuungsplatz bis 6 Stunden 102,00 € (bisher 93,00 €)
Betreuungsplatz bis 5 Stunden 85,00 € (bisher 77,50 €)
Absenkungen für Alleinerziehende und Geschwisterkinder werden weiterhin nach den Festlegungen des Landkreises gemäß der Richtlinie Absenkungsbeiträge Kita vorgenommen.