Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
neben vielen Vorsätzen ist der Beginn eines neuen Jahres auch immer ein zeitlicher Anlass für Veränderungen oder einen Neubeginn.
Nach Paragraf 11 Abs.1 der Sächsischen Gemeindeordnung ist die Verwaltung verpflichtet die Einwohner „...über allgemein bedeutsame Angelegenheiten …“ zu informieren.
Dies geschieht in der Regel über Amtsblätter und soll mit Fortschreibung des Kommunalrechts auch in elektronischer Form erfolgen. Seit Jahren wird der Halsbrücker Anzeiger mit einer Auflagenhöhe von 2700 Exemplaren kostenlos an alle Haushalte verteilt und gleichzeitig erfolgt die Veröffentlichung digital auf der Homepage der Gemeinde. Und ich darf sagen, die Publikation wird zahlreich gelesen.
Damit haben alle interessierten Bürger die Möglichkeit sich über notwendige Bekanntmachungen, Termine und das gesellschaftliche Leben innerhalb der Orte, Institutionen und Vereine zu informieren. Darüber hinaus gibt es natürlich die Verwaltung weiterhin als Ansprechpartner.
Heute halten Sie eine neu gestaltete Fassung des Amtsblattes in Ihren Händen. Gemeinsam mit dem Verlag haben wir das Layout verändert und die Gliederung neu strukturiert. Neben redaktionellen Gründen waren es auch notwendige Preisanpassungen und in Bezug auf die Verwendung des Druckmateriales eine Abkehr von chlorgebleichtem zu umweltfreundlichem Papier. Auch ein Beitrag zur Nachhaltigkeit.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei allen bisherigen Autoren, die über Jahre an der Gestaltung mitgewirkt haben, sei es durch Artikel über unsere Kindereinrichtungen, Schulen, Kirchen, Feuerwehren, Vereine und historische Themen, herzlich bedanken.
Ebenso mein Dank an die Mitwirkenden im Verlag und natürlich der Redaktion im Hause.
Bleiben Sie uns auch weiterhin als aufmerksame, kritische und mitwirkende Leserinnen und Leser treu.
Erstausgabe Oktober 1990
Layout-Wechsel April 1991
Layout-Wechsel Januar 2006
Layout-Wechsel Juli 2012