Nach § 58c Abs. 1 des Soldatengesetzes (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften jährlich bis zum 31. März Daten von männlichen und weiblichen Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im jeweils nächsten Jahr volljährig werden.
Der Datenumfang umfasst den:
Familienname, die Vornamen, sowie die gegenwärtige Anschrift
Zur Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr stehen im kommenden Jahr die Daten der Betroffenen an, die im Jahre 2027 volljährig werden.