Zu den Anliegerpflichten nach §§ 3, 4 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Halsbrücke vom 04.02.2010, veröffentlicht unter www.halsbruecke.de, gehört auch die Schneeräum- und Streupflicht.
Reinigungsverpflichtete im Sinne der Satzung § 2 sind Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Sind mehrere Anlieger für die gleiche Fläche verpflichtet, gilt eine gesamtschuldnerische Verantwortung der Reinigung.
Bei einseitigen Gehwegen entsteht eine wechselseitige Reinigungs-, Räum-, und Streupflicht zwischen dem Anliegergrundstück am Gehweg und dem (den) gegenüberliegenden Grundstück(en). Der Wechsel erfolgt jeweils zum Jahresbeginn. Zuständig ist in Kalenderjahren mit ungeraden Endziffern das Grundstück auf der linken Anliegerseite in Blickrichtung der aufsteigenden Hausnummern; bei geraden Kalenderjahren entsprechend die rechte Anliegerseite. Sollte die Straßennummerierung nicht diesem Schema entsprechen, ist eine individuelle Abstimmung der Räumung bitte eigenverantwortlich vorzunehmen.
Der Gehweg muss werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr mindestens 1 Meter breit geräumt und bei Glätte gestreut sein. Wenn danach Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.
Der Einsatz der kommunalen Räumfahrzeuge erfolgt planmäßig auf Basis der Einstufung von Straßen nach Dringlichkeit.
Wie bereits im Vorjahr erläutert und praktiziert, reichen die verfügbaren Kapazitäten jedoch nicht aus, um auch Nebenwege bzw. Stichstraßen zur Einzelgrundstücken regelmäßig zu räumen. Hier wird nur bei sehr starkem Schneefall und nach Erfüllung der prioritären Räumaufgaben unterstützend eingegriffen, soweit personelle bzw. technische Ressourcen dies zulassen.
Aufgrund der Personalentwicklung im kommunalen Bauhof und dem Wegfall Freiwilliger wird dieses Thema im kommenden Winter leider weiter zu Einschränkungen „bisher gewohnter“ Abläufe führen.
Der Einsatzbeginn der Räum- und Streufahrzeuge ist im Regelfall so gestaltet, dass bis 6:30 Uhr eine Beräumung abgeschlossen werden kann. Unter Berücksichtigung von speziellen Wettererscheinungen (Dauerschneefall, Wind, Blitzeis) und personell-technischen Randbedingungen kann eine Befahrbarkeit jedoch nicht im Grunde garantiert werden.
An den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Gebiet der Gemeinde führt die Straßenmeisterei Freiberg des Landkreises Mittelsachsen den Winterdienst aus. Bei Störungen wenden Sie sich im Bedarfsfall an: 03731-217060.
Bitte stellen Sie Ihre Fahrweise und Zeitplanung auf den Winter ein.
Hierbei werben wir um Verständnis, Toleranz und Unterstützung gegenüber Menschen, die ab ca. 4 Uhr nachts auf Fahrzeugen für Sie im Einsatz sind, um Ihnen eine gefahrlosere Benutzung winterlicher Straßen zu ermöglichen.
Kontakt für Rückfragen: Tel. 03731-3000-21, bauamt@halsbruecke.de
Wir rufen an dieser Stelle auf, die Gemeinde bei Winterdienstaufgaben zu unterstützen. Denkbar wäre z.B. die Übernahme von Patenschaften oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu konkreten Abschnitten (z.B. Bushaltestellen, Gehweganteilen).
Bitte melden Sie sich bei Interesse im Rathaus, Sekretariat Bürgermeister bzw. über 03731-3000-11.