Kommt Ihnen die Frage bekannt vor? Um die Recyclingquote des Elektroschrotts zu verbessern, gibt es seit dem 01. Juli 2022 ein novelliertes Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Seltene Edelmetalle, wie Gold, Silber, Kupfer oder Platin welche meist in Handys, TV - Geräten, Waschmaschinen, etc. vorhanden sind, können durch die richtige Entsorgung recycelt werden. Gemäß diesem Gesetz besteht eine verbindliche Rückgabepflicht für sämtliche Elektronikaltgeräte.
Nur weil der Fernseher kaputt ist, bedeutet es nicht gleich, dass er entsorgt werden muss. Im November 2023 führte Sachsen als zweites Bundesland den staatlichen Zuschuss von Reparaturen für Elektro- und Elektronikaltgeräte ein. Ab einem Rechnungsbetrag von 75,00 € (brutto) bekommen die Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Sachsen die Hälfte der Reparatur erstattet.
Nicht mehr zu reparierende Geräte können kostenfrei auf allen zehn Wertstoffhöfen im Landkreis Mittelsachsen abgegeben werden. Elektrokleingeräte können beim Wocheneinkauf in den meisten Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten zurückgegeben werden. Mehr dazu auf unserer Internetseite unter www.ekm-mittelsachsen.de oder im Abfallkalender 2024 auf der Seite 23.
Das kann abgegeben werden:
Achtung! Elektronikaltgeräte auf keinen Fall in den Restabfallbehälter werfen, da diese wertvolle und teils auch giftige Stoffe (z. B. Quecksilber, Cadmium, Blei, Arsen, etc.) enthalten.