Dass sich ungesicherte Gegenstände im Auto selbstständig machen und gefährlich werden können, zeigt ein innerstädtischer Verkehrsunfall, bei dem zwei Pkw miteinander kollidiert waren. Ein im Kofferraum des einen Autos lose hineingestellter verschlossener Farbeimer, welcher zuvor im Baumarkt erworben wurde, hatte bei dem Unfall mit ungebremster Geschwindigkeit die Rückenlehne der hinteren Sitzreihe durchbrochen und sich explosionsartig im Fahrzeuginneren entleert. Die weiße Farbe hatte sich im gesamten Innenraum verteilt. Der Fahrer wurde bei dem Verkehrsunfall glücklicherweise nur leicht verletzt. Hätten zum Beispiel im Kofferraum schwere Gehwegplatten, Propangasflaschen oder andere sperrige Gegenstände ungesichert gelegen, wäre der Fahrer, vielleicht auch Unbeteiligte, schlimmstenfalls durch die Ladung schwer verletzt oder gar erschlagen worden.
Diese wahre Begebenheit aus dem Polizeialltag in Kurzfassung soll veranschaulichen, dass jegliche Ladung gegen Verrutschen zu sichern ist, um die Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall oder Brems-/Ausweichmanöver nicht unnötig in Lebensgefahr zu bringen. Das gilt auch für Hunde als beste Freunde des Menschen. Tiere werden idealerweise in Transportboxen oder mit Sicherheitsgeschirren vor dem Schleudern bewahrt.
Gegenstände sollten im Fahrzeug kraft- und formschlüssig verstaut werden. Dazu empfehlen Verkehrsexperten, die Laderaumabdeckung zu verwenden sowie Ladungssicherungsnetze, Gepäcknetze oder Gurte zu nutzen. Die Ladung kann im Kofferraum auch mit einer Decke abgedeckt und diagonal mit Zurrgurten gesichert werden, die an den Verzurrösen im Boden befestigt werden. Die Rücksitzlehne dient als Trennwand – für noch mehr Halt können die Sicherheitsgurte der Rücksitze geschlossen werden, sofern dort niemand sitzt. Damit keine scharfkantigen Splitter bei einer Vollbremsung durch das Auto fliegen, sollten zerbrechliche Gegenstände, wie Glasflaschen, nicht lose, sondern beispielsweise in geschlossenen Kartons im Fußraum hinter dem Fahrer-/Beifahrersitz verstaut werden. Sperrige Gegenstände, wie beispielsweise Bretter oder Ski, transportiert man am besten in einer Dachbox. Auch eine gleichmäßige Gewichtsverteilung im Pkw und die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts (Überladung) sollten nicht außer Acht gelassen werden, um insbesondere Stabilität und Fahreigenschaften des Autos nicht zu verändern. Nicht immer ist das Familienauto ein geeignetes Transportmittel.
Die Ladungssicherungspflichten werden durch folgende Paragraphen geregelt:
§ 22 StVO, § 23 StVO, § 30 StVZO, § 31 StVZO
Bei Verstößen drohen dem betroffenen Fahrzeugführer sowie -halter Bußgelder beginnend ab 25 Euro und unter Umständen bis hin zu 585 Euro verbunden mit Punkten in Flensburg.
Denken Sie also bitte immer an eine ordnungsgemäße Ladungssicherung! Wir wünschen Ihnen stets eine unfallfreie Fahrt – mit und ohne Ladung.