Titel Logo
Halsbrücker Anzeiger
Ausgabe 2/2026
Einladungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Jagdgenossenschaft Krummenhennersdorf

Liebe Mitglieder der Jagdgenossenschaft Krummenhennersdorf!

Wir sind verpflichtet, noch vor dem 1. April dieses Jahres einen Jagdvorstand für die nächsten 5 Jahre zu wählen. Am 31. März läuft unsere Verpflichtungszeit für den derzeit amtierenden Jagdvorstand ab.

Im neu zu wählenden Jagdvorstand wird es Veränderungen geben müssen, weil der Vorsteher und sein Stellvertreter nicht mehr kandidieren werden. Gleichzeitig beendet Frau Hähnel ihr Amt als Kassiererin. Zur Zeit werden noch ein stellvertretender Beisitzer sowie Stellvertreter für die Funktionen Kassierer und Schriftführer gesucht. Ein entsprechender Wahlvorschlag wird durch den Vorstand für Jahreshauptversammlung vorbereitet.

Vor diesem Hintergrund möchten wir alle Mitglieder bitten, sich die Zeit für diese Jahreshauptversammlung zu nehmen. Um Ihnen Ihre Entscheidung für die Teilnahme zu erleichtern, wird es zum Abschluss der Versammlung einen kleinen Imbiss und ein Getränk geben.

Zunächst möchten wir Sie zur Jahreshauptversammlung einladen.

Einladung

zur Jahreshauptversammlung

der Jagdgenossenschaft Krummenhennersdorf

Zu der Jahreshauptversammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Krummenhennersdorf

am 17. März 2026 um 19:00 Uhr

im Bürgerhaus Krummenhennersdorf

werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Krummenhennersdorf gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Beschluss über den Haushaltsplan und die Jahresrechnung

2.

Kassenstand und Ergebnis Kassenprüfung Jagdjahr 2025/2026

3.

Beschluss über die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers

4.

Beschluss über die Verwendung des Reinertrages sowie über den Zeitpunkt der Ausschüttung

5.

Abschussplan

6.

Wahl zum Jagdvorstand

7.

Verschiedenes

Anmerkung:

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch eine volljährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Es wird darum gebeten, sich verbindlich bis zum 10. März bei Frau Andrea Hähnel per E-Mail: haehnel.andrea@gmx.de oder telefonisch 037324 6640 anzumelden.

A. von Schönberg
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft

Krummenhennersdorf, 27. Januar 2026