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Halsbrücker Anzeiger
Ausgabe 3/2023
Bekanntmachungen, Hinweise, Informationen
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Jagdgenossenschaft Krummenhennersdorf

Liebe Mitglieder der Jagdgenossenschaft Krummenhennersdorf,

im vergangenen Jahr haben wir anlässlich der Jahreshauptversammlung beschlossen, dass der Vorstand beauftragt wird die Art und Weise der diesjährigen Jahreshauptversammlung festzulegen. Im Ergebnis wurde einstimmig beschlossen, dass wir die Jahreshauptversammlung und das Jagdessen-/vergnügen voneinander getrennt durchführen wollen.

So möchten wir zur Jahreshauptversammlung am 18. April einladen. In der Jahreshauptversammlung möchten wir Ihnen einen Vorschlag unterbreiten zum Termin und Ort für das Jagdessen-/vergnügen im Herbst diesen Jahres.

Neben den grundsätzlichen Tagesordnungspunkten, zu denen wir verpflichtet sind zu beraten, möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen über den derzeitigen Stand zum Ausbau von Windenergie und Fotovoltaik vorzutragen. Die bisher vorhandenen gesetzlichen Regelungen sind im vergangenen Jahr völlig überarbeitet worden. Als Landeigentümer in unserer Gemarkung bietet sich vielleicht so die Möglichkeit sich zu diesem Thema eine Meinung zu bilden.

So freuen wir uns auf Ihre Teilnahme und einen informativen Gedankenaustausch am 18. April!

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Krummenhennersdorf

Zur Jahreshauptversammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Krummenhennersdorf am 18. April 2023 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus in Krummenhennersdorf werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Krummenhennersdorf gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Beschluss über den Haushaltsplan und die Jahresrechnung

2.

Kassenstand und Ergebnis Kassenprüfung Jagdjahr 2022/2023

3.

Beschluss über die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers

4.

Beschluss über die Verwendung des Reinertrages sowie über den Zeitpunkt der Ausschüttung

5.

Abschussplan Jagdjahr 2022/2023

6.

Information zum Sachstand Ausbau von Windenergie und Fotovoltaik

7.

Verschiedenes

Anmerkung:

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch eine volljährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Krummenhennersdorf, 3. März 2023

A. von Schönberg
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft