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Halsbrücker Anzeiger
Ausgabe 3/2024
Bekanntmachungen, Hinweise, Informationen
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Bedingungen für redaktionelle Fremdbeiträge im nichtamtlichen Teil des Halsbrücker Anzeigers (AGB)

Fassung vom 11.03.2024

Die Gemeinde Halsbrücke als Herausgeber des Halsbrücker Anzeigers bietet ortsansässigen Kindertagesstätten, Schulen, Vereinen und Kirchgemeinden sowie sonstigen Einrichtungen die Möglichkeit, zu nicht-kommerziellen Zwecken im nichtamtlichen Teil des Anzeigers über aktuelle Geschehnisse bzw. Termine mit Ortsbezug zu berichten und dafür geeignete, in eigener Verantwortung erstellte redaktionelle Beiträge in Wort und Bild in angemessenem Umfang (max. 2000 Zeichen incl. Leerzeichen) zur Veröffentlichung an die Gemeinde zu übermitteln. Mit Zusenden eines Fremdbeitrags erkennt der Einsender diese AGB an.

Die Veröffentlichung folgender Inhalte in Fremdbeiträgen ist unzulässig:

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rechtsverletzende Inhalte,

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Werbung jeder Art für kommerzielle Zwecke,

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pornographische Inhalte,

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menschenverachtende Inhalte,

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parteipolitische Inhalte,

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rassistische, antisemitische oder sonstige strafrechtlich relevante Beiträge,

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beleidigende bzw. ruf- und geschäftsschädigende Inhalte,

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Beiträge von Privatpersonen einschließlich Leserbriefe.

Unabhängig davon entscheidet die Gemeinde als Redaktion im eigenen Ermessen allein über die Veröffentlichung von Fremdbeiträgen. Es besteht kein Anspruch des Einsenders auf Veröffentlichung.

Der Einsender trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für den Fremdbeitrag zur Verfügung gestellten Inhalte in Wort und Bild (Beachtung der Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Wettbewerbsrechte, Markenrechte etc.).

Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, Fremdbeiträge vor Veröffentlichung auf die Verletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen.

Außerdem ist zwingend eine natürliche Person als inhaltlich Verantwortlicher zu benennen, den die Gemeinde als solchen am Beitrag benennt.

Der Einsender stellt die Gemeinde von Ansprüchen frei, die auf der Verletzung von Rechten Dritter beruhen. Von der Freistellung umfasst sind neben Schadensersatzansprüchen Dritter insbesondere auch Kosten für die Veröffentlichung einer Gegendarstellung (entsprechend der gültigen Anzeigenpreisliste) sowie Kosten einer Rechtsverteidigung der Gemeinde in angemessener Höhe.

Der Einsender informiert die Gemeinde – auch nach einer bereits erfolgten Veröffentlichung – unverzüglich, wenn er wegen einer Rechtsverletzung durch einen Fremdbeitrag von einem Dritten abgemahnt wurde, gegen ihn deswegen ein gerichtliches Verbot erlassen wurde oder er einem Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben hat.

Mit Zusenden des Fremdbeitrags räumt der Einsender der Gemeinde unwiderruflich das nicht-ausschließliche, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte Recht ein, den Fremdbeitrag ganz oder in Teilen auf sämtliche bekannten und derzeit noch unbekannten Nutzungsarten zu nutzen. Dies betrifft z.B. die elektronische Übertragung an den Verlag, ggf. Bearbeitung von Text und Bild, die Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage oder die elektronische, dauerhafte Ablage im Archiv der Gemeinde sowie bei dem Verlag.

Formelle Voraussetzung einer Veröffentlichung ist die strikte Einhaltung des Redaktionsschlusses der gewünschten Ausgabe. Diese finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Halsbrücke oder in der aktuellen Ausgabe für den Folgemonat. Spätere Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.

Zudem beachten Sie bitte für die Einsendung Ihrer Beiträge folgende Anforderung:

Mindestauflösung 300 DPI

Mindestauflösung 300 DPI

kleinste Bildauflösung 1000px x 768px

Bildurheberrechte müssen beim Ersteller liegen

Bildurheberrechte müssen beim Ersteller liegen

Farbraum: CMYK

Bitte achten Sie bei Gedichten und anderen literarischen Texten (Sprüche u. dgl.) ebenfalls darauf, dass Ihnen die Rechte zur Veröffentlichung/Urheberrechte vorliegen.

Entsprechende Gestaltungswünsche können von der Verwaltung über einen Produktionshinweis an den Verlag weitergeleitet werden, damit diese bei der Erstellung der Artikel berücksichtigt werden.

Formatierungen

Bitte übersenden Sie uns Ihren Beitrag mit einer Überschrift (Text und Bilder) als Dateianhang. Bilder sind aussagekräftig zu benennen. Aus dem Text muss klar der Ersteller hervorgehen. Nutzen Sie dafür z.B. ein Logo oder erwähnen den Verein namentlich im Text. Formatierungen, wie Effekte, Rahmen, Schatten, etc. bitte sparsam einsetzen.

Alle Inhalte (Texte und Bilder) sind ausschließlich per E-Mail an info@halsbruecke.de zu übermitteln.

Bedingungen für Anzeigen

Private Anzeigen nehmen wir im Rathaus/Sekretariat persönlich oder per E-Mail entgegen. Die Mitarbeiterin informiert und berät Sie gern mit Musteranzeigen für persönlichen Anlässe, Danksagungen oder Todesanzeigen.

Ansprechpartner:

Lysann Christoph

03731 300011

info@halsbruecke.de

Für gewerblichen Anzeigen, wie Firmenwerbung, Vermietung, Verkauf, Stellenausschreibungen usw. wenden Sie sich bitte direkt an die LINUS WITTICH Medien KG in Herzberg.

Ansprechpartner:

Jens Böhme

Tel. 0351 2673156, Mobil 0173 5617227

jens.boehme@wittich-herzberg.de