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Halsbrücker Anzeiger
Ausgabe 5/2025
Bekanntmachungen, Hinweise, Informationen
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Bekanntmachung des Staatsbetriebs Sachsenforst zum Vorhaben „Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung“ Kartierdurchgang 2025

Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 10 SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden.

Für die im Jahr 2025 durchzuführende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Bereich der Gemeinde Halsbrücke hat der Staatsbetrieb Sachsenforst das Büro

Landschaftsplanung Grasselt

mit den notwendigen Untersuchungen beauftragt.

Die Mitarbeiter des Büros werden die zu untersuchenden Flächen im Gemeindegebiet Halsbrücke im Sinne des § 40 Abs. 6 SächsWaldG und § 37 Abs. 2 SächsNatSchG von April bis September 2025 begehen. Die Untersuchungsgebiete liegen innerhalb folgender Gemarkungen: Conradsdorf, Tuttendorf, Krummenhennersdorf und Halsbrücke. Die Lage des Untersuchungsgebietes wird in der Übersichtskarte dargestellt.

Wir bitten die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis.

Ob im Zuge der Kartierung ein Flurstück betroffen ist, kann im Forstbezirk Chemnitz erfragt werden.

Ansprechpartner: Frank Knebel, Tel.: 03727 956616

Bei allgemeinen Fragen zur Waldbiotopkartierung steht Ihnen das Referat „Naturschutz im Wald“ der Geschäftsleitung von Sachsenforst zur Verfügung

Ansprechpartner: Michael Götze-Werthschütz, Tel.: 03501/ 468337