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Halsbrücker Anzeiger
Ausgabe 5/2025
Einladungen
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Liebe Mitglieder der Jagdgenossenschaft Krummenhennersdorf!

In diesem Jahr führen wir unsere Jahreshauptversammlung routinemäßig zu Beginn des Jagdjahres durch und laden Sie dazu am 8. April ein. Nach dem Bericht zum Kassenstand und dem Ergebnis der Kassenprüfung möchten wir Ihnen einen Vorschlag unterbreiten zum Termin und Ort für das Jagdessen/-vergnügen im Herbst dieses Jahres.

Neben den grundsätzlichen Tagesordnungspunkten, zu denen wir verpflichtet sind zu beraten, möchte wir darauf aufmerksam machen, dass im Jahr 2026 Vorstandswahlen anstehen. Wir werden Ihnen die grundsätzlichen Aufgaben und Zusammensetzung des Jagdvorstandes unserer Jagdgenossenschaft vorstellen.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest werden in Mittelsachsen weitgehend zurückgenommen.

Die Maßnahmen der Behörden und eine aktive Jägerschaft haben dazu beigetragen. Wir werden zum gegenwärtigen Sachstand in der Jahreshautversammlung informieren.

So freuen wir uns auf Ihre Teilnahme und einen informativen Gedankenaustausch am 8. April!

Einladung

zur Jahreshauptversammlung

der Jagdgenossenschaft Krummenhennersdorf

Zur Jahreshauptversammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Krummenhennersdorf

am 8. April 2025 um 19:00 Uhr

im Bürgerhaus in Krummenhennersdorf

werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Krummenhennersdorf gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Beschluss über den Haushaltsplan und die Jahresrechnung

2.

Kassenstand und Ergebnis Kassenprüfung Jagdjahr 2024/2025

3.

Beschluss über die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers

4.

Beschluss über die Verwendung des Reinertrages sowie über den Zeitpunkt der Ausschüttung

5.

Abschussplan Jagdjahr 2024/2025

6.

Aufgaben und Zusammensetzung des Jagdvorstandes

7.

Sachstand der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Mittelsachsen

8.

Verschiedenes

Anmerkung:

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch eine volljährige Person vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

A. von Schönberg
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft

Krummenhennersdorf, 2. März 2025