Sehr geehrte Eltern,
laut § 27 Sächsisches Schulgesetz und § 3 Grundschulordnung erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger, die im August 2024 in die 1. Klasse aufgenommen werden.
Gemäß Beschluss 36/08/22 des Gemeinderates Halsbrücke vom 08.08.2022 wurde ab dem Schuljahr 2023/24 ein gemeinsamer Grundschulbezirk Halsbrücke mit allen Ortsteilen festgelegt.
Die Anmeldung erfolgt
am Montag, den 21. August 2023, von 15.00 bis 18.00 Uhr und
am Dienstag, den 22. August 2023, von 14.00 bis 16.00 Uhr in der
Grundschule Halsbrücke
Am Schulberg 10
09633 Halsbrücke
und am Mittwoch, den 23. August 2023, von 15.00 bis 18.00 Uhr und
am Donnerstag, den 24. August 2023, von 14.00 bis 16.00 Uhr in der
Grundschule Niederschöna
Schulgasse 1
09633 Halsbrücke OT Niederschöna.
Bitte melden Sie Ihr Kind in einer der beiden Grundschulen an. Sie gilt bis zur endgültigen Entscheidung durch die Schulleiter und das Landesamt für Schule und Bildung in Chemnitz als nicht verbindlich für die jeweilige Schule.
| - | Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, sind durch die Erziehungsberechtigten anzumelden. |
| - | Kinder, die bis zum 30. September 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, können durch die Erziehungsberechtigten angemeldet werden. |
| - | Kinder, die im vorigen Jahr zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden. |
| - | Beabsichtigen Sie eine Rückstellung, melden Sie Ihr Kind trotzdem vorerst an. |
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit und einen Nachweis zum Masernschutz.
Bei getrennt lebenden Eltern erbitten wir eine Vollmacht des anderen Elternteils.
Allein sorgeberechtigte Elternteile legen bitte eine Sorgerechtserklärung (aktuelle sog. Negativbescheinigung des Jugendamtes oder gerichtliche Entscheidung) vor.
Eine Schulanmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft ist der Grundschule bitte bis Ende September schriftlich mitzuteilen.
| gez. Straube | gez. Bertram |
| Schulleiterin | Schulleiterin |
| Grundschule Halsbrücke | Grundschule Niederschöna |