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Halsbrücker Anzeiger
Ausgabe 6/2026
Kirchliche Nachrichten
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Liebe Gemeindeglieder!

In diesem Jahr sind in unserer Kirchgemeinde Halsbrücke von den Wahlberechtigten 7 Kirchvorsteher und Kirchvorsteherinnen neu zu wählen. Die Wahl findet am 13.09.2026 im Anschluss an den Gottesdienst zur Jubelkonfirmation in Conradsdorf statt. Wahlberechtigt sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getaufte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste (Kirchgemeindeverzeichnis) eingetragen ist. Wir bitten alle Gemeindeglieder um Einreichung von Wahlvorschlägen. Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlvorschläge müssen von 5 Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnungsangabe unterschrieben sein und bis 2. August im Pfarramt eingereicht werden.

Am Wahltag verhinderte wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist bis zum 9. September 2026 mündlich oder schriftlich ein Wahlschein zu beantragen. Gemeindeglieder, die von der Briefwahl Gebrauch machen, müssen ihren Wahlbrief bis zum Beginn des Wahlvorgangs dem Kirchenvorstand zuleiten oder dafür sorgen, dass er während des Wahlvorgangs dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes übergeben wird. Später eingetroffene Wahlbriefe sind ungültig.

Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder sind eingeladen, sich an der Wahl zu beteiligen. Es geht um das Wohl unserer Kirchgemeinde, unserer Kirche.

 

A.v.Schönberg, Vorsitzender des Kirchenvorstandes