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Halsbrücker Anzeiger
Ausgabe 9/2025
Kirchliche Nachrichten
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Die Kirchgemeinde Halsbrücke informiert zum Verkauf des ehemaligen Pfarrhofes in Krummenhennersdorf

Die Kirchgemeinde Halsbrücke hat sich nach intensiver Beratung dazu entschlossen, den ehemaligen Pfarrhof in Krummenhennersdorf im Wege des Erbbaurechtes zu verkaufen. Dieser Entscheidung des Kirchenvorstandes war eine ausführliche Diskussion unter Beteiligung des Kirchgemeindebundes in Freiberg sowie dem Grundstücksamt im Landeskirchenamt in Dresden vorausgegangen.

Grundsätzlich steht die Kirchgemeinde vor dem Hintergrund der sich verringernden, verfügbaren Haushaltsmittel vor der Herausforderung Einsparungen vorzunehmen. Die Entscheidung sich von diesem Anwesen zu trennen ist allen Beteiligten nicht leichtgefallen. Das Verfahren zum Verkauf nach den Reglungen des Erbbaurechtes war der Kirchgemeinde vorgegeben. So bleibt beim Verkauf unter diesen Bestimmungen die Kirchgemeinde im Eigentum des Grundstückes, während der Käufer die auf dem Anwesen befindlichen Gebäude erwirbt. Das Grundstück wird für die Dauer von 75 Jahren an den Käufer verpachtet. Diese Handlungsweise ist grundsätzlich nicht neu und hat die Kirchgemeinde auch schon in anderen Fällen so praktiziert.

Für das Anwesen wurde ein Gutachten für die Preisermittlung von einem anerkannten und bestätigten Sachverständigen erstellt, um eine Grundlage für die Kaufpreisermittlung und den Pachtzins zu erhalten. Der Verkauf wird in Zusammenarbeit mit einem Makler durchgeführt. Sobald das erstellte Verkaufsangebot freigegeben wird, können Interessenten sich auf dem entsprechenden Internetportal informieren.

Für grundsätzliche Fragen zu dem Vorgang können Sie sich auch an unsere Kirchgemeinde 03731-32458 oder kg.halsbruecke@evlks.de wenden.

Für den Kirchenvorstand
Albrecht von Schönberg
Vorsitzender Kirchenvorstand