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Der Holzhausener - Informationsblatt
Ausgabe 12/2025
Kommunalgeschehen
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Schneeräumen in Leipzig - was Anwohnerinnen und Anwohner im Winter beachten müssen

Wenn in Leipzig der erste Schnee fällt, kehrt für viele ein Stück Winterromantik ein - gleichzeitig beginnt aber auch die Zeit, in der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer (oder entsprechend verpflichtete Mieterinnen und Mieter) für sichere Gehwege sorgen müssen. Da die Regeln jedes Jahr erneut zu Unsicherheiten führen, möchten wir im Ortsblatt noch einmal ausführlich daran erinnern, was beim Winterdienst in Leipzig vorgeschrieben ist und welche Streumittel erlaubt oder verboten sind.

In Leipzig gilt die Pflicht, Gehwege entlang des eigenen Grundstücks von Schnee und Eis freizuhalten. Diese Räum- und Streupflicht beginnt werktags um 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 8:00 Uhr, und endet jeweils um 20:00 Uhr. Sobald es schneit oder sich gefährliche Glätte bildet, muss unverzüglich gehandelt werden - einmaliges Räumen reicht bei längerem Schneefall oft nicht aus. Auch wenn tagsüber Tauwetter einsetzt und abends wieder Frost droht, besteht die Pflicht, den Gehweg erneut zu sichern. Ein Gehwegbereich von mindestens einem Meter Breite muss so freigeräumt sein, dass zwei Personen aneinander vorbeikommen können. Wo kein Gehweg existiert, ist ein entsprechender Randstreifen der Fahrbahn zu räumen. Zugänge zu Hauseingängen, Mülltonnen oder Garagen dürfen ebenfalls nicht vergessen werden. Der Schnee sollte unbedingt auf dem eigenen Grundstück oder am Gehwegrand gelagert werden - nicht auf der Straße.

Besonders wichtig ist die Frage nach den richtigen Streumitteln. Leipzig setzt konsequent auf umweltfreundliche Lösungen. Deshalb sind nur abstumpfende Mittel erlaubt, also solche, die nicht das Eis auftauen, sondern die Rutschgefahr mindern. Dazu gehören Sand, Splitt, Granulat, feiner Kies oder kleinere Mengen Asche. Diese Materialien sorgen für sicheren Halt, ohne die Umwelt zu belasten oder Pflanzen und Tiere zu schädigen.

Verboten sind Streusalz, salzhaltige Mischungen und chemische Auftaumittel. Das gilt ausdrücklich auch bei allgemeinem Glatteis - selbst dann, wenn die gesamte Stadt spiegelglatt erscheint. Viele Menschen wundern sich jedes Jahr darüber, denn Streusalz ist in nahezu allen Supermärkten frei erhältlich. Hier gilt jedoch eine wichtige Unterscheidung:

Der Kauf ist erlaubt - der Einsatz auf öffentlichen Gehwegen nicht.

Die Verkaufsfreiheit bedeutet nicht, dass die Verwendung auf den Gehwegen rund ums eigene Grundstück gestattet wäre. Der Gesetzgeber verzichtet bewusst auf Verkaufsbeschränkungen, weil Streusalz im privaten Bereich (z. B. für Grundstücksbereiche ohne öffentliche Pflichten) oder in seltenen Ausnahmefällen nützlich sein kann. Für Gehwege, die der öffentlichen Sicherheit dienen, bleibt der Einsatz allerdings untersagt. Der Grund ist klar: Salz schädigt Straßenbeläge, Pflanzen, Schuhe und Tierpfoten - und gelangt als Umweltbelastung in Böden und Gewässer. Außerdem führt Salz bei starkem Frost oft nur zu kurzfristiger Wirkung und kann später sogar zu verstärkter Glätte beitragen.

Ausnahmen gibt es nur bei konkreter Gefahr für Leib und Leben, beispielsweise auf sehr steilen Treppen oder extrem vereisten Rampen. Diese Ausnahmen sind eng gefasst, und selbst dann soll Streusalz nur punktuell und äußerst sparsam eingesetzt werden.

Gerade im Winter zeigt sich, wie wichtig Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein im Alltag sind. Ein ordentlich geräumter und umweltfreundlich abgestumpfter Gehweg schützt nicht nur vor Unfällen, sondern zeigt auch, dass wir in Holzhausen aufeinander achtgeben. Wenn wir uns an die Regeln halten und miteinander aufpassen, kommen wir sicher und gut durch die kalte Jahreszeit - aufmerksam, verlässlich und mit einem warmen Blick für die Nachbarschaft.