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Der Holzhausener - Informationsblatt
Ausgabe 3/2023
Kommunalgeschehen
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Kommunalgeschehen

Leipzig, den 17. Februar 2023

Das Büro für Ratsangelegenheiten informiert

Umfrage zur Zufriedenheit in den eingemeindeten Ortschaften

Wie zufrieden sind die Leipzigerinnen und Leipziger in den Ortschaften, die um die Jahrtausendwende Teil der Stadt Leipzig wurden? Welche dringenden Handlungsbedarfe sehen die Menschen in ihrer Ortschaft und was macht das Leben in der jeweiligen Ortschaft besonders? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt einer aktuellen Umfrage der Stadt Leipzig, die im April durchgeführt wird.

Die Stadt Leipzig hat in der aktuellen Wahlperiode ihren Fokus auf die Stärkung ihrer Ortschaften gelegt. Hierzu gehört unter anderem eine verbesserte Kommunikation zwischen den Ortschaftsräten und der Verwaltung, die Erhöhung der Brauchtumsmittel, das Themenjahr „2023 - Die Stadt als Bühne“ und die Erstellung eines Meinungsbildes mittels einer Befragung „Leben in der Ortschaft“. Um ein solches Meinungsbild zu erstellen, werden Anfang April zufällig ausgewählte Einwohner der vierzehn Ortschaften ein Anschreiben des Oberbürgermeisters und des jeweiligen Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin und einen Zugang zu einem Online-Fragebogen per Post erhalten. Unter ökologischen Gesichtspunkten wird die Umfrage papiersparend als Online-Befragung durchgeführt. Wer keinen Zugang zum Internet hat oder aus anderen Gründen lieber einen Fragebogen auf Papier ausfüllen möchte, erhält diesen im Rahmen einer Erinnerungsaktion.

In diesem Fragebogen können die Befragten verschiedene Aspekte ihres Wohnortes bewerten: beispielsweise zu Einkaufsmöglichkeiten, zur Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, zur Zufriedenheit mit der Arbeit mit dem Ortschaftsrat, zur Einschätzung zum bürgerlichen Engagement und zum Kinderbetreuungsangebot. Außerdem haben die Befragten die Möglichkeit, Wünsche und Anregungen zu äußern.

Für die Bürgerumfrage „Leben in der Ortschaft 2023“ werden insgesamt 7.000 Einwohnerinnen und Einwohner (500 je Ortschaft) mit Hauptwohnsitz in einer der eingemeindeten Ortschaften Leipzigs im Alter zwischen 18 und 85 Jahren angeschrieben. Mit diesem Stichprobenumfang können bei einer erwarteten Rücklaufquote von 40 Prozent Ergebnisausweisungen für die üblichen Bevölkerungsteilgruppen (z. B. nach Alter, Geschlecht, Haushaltstyp) erfolgen.

Die Durchführung der Befragung erfolgt durch die Stadt Leipzig. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Die Auswertung der Daten erfolgt selbstverständlich anonym.