Was ist eine Stiftung: Eine Stiftung wird im Gegensatz zu einem Verein von staatlicher Seite, der Stiftungsbehörde, anerkannt. Zur Anerkennung muss eine Stiftung zunächst einen Mindestumfang an Kapital nachweisen. Neben dem nachzuweisenden Kapital muss für eine Stiftung, in einer Satzung, klar definiert werden, welche Stiftungszwecke sie unterstützen möchte. Eine Stiftung ist immer gemeinnützig und muss deswegen den Vorschriften der Abgabenordnung der Finanzbehörden entsprechen.
Im Stiftungsrecht, das sind einzelne Paragrafen des BGB, ist sehr genau vorgeschrieben, was eine Stiftung machen darf und was sie für Voraussetzungen erfüllen muss, um die Privilegien des Steuerrechtes zu genießen. Ein wesentlicher Punkt ist die Verwaltung des Stiftungsvermögens (es muss erhalten werden) mit dem Ziel Erträge zu erwirtschaften. Diese Erträge müssen zur Verwirklichung der in der Satzung genannten Stiftungszwecke verwendet werden. Deshalb ist Geld, das von außen auf die Stiftung zukommt, eine wesentliche Voraussetzung für die Aktivitäten einer Stiftung.
Im Gegensatz zu Vereinen kann eine Stiftung neben Spenden, für die sie Spendenquittungen erstellen kann, auch sogenannte Zustiftungen annehmen. Zustiftungen sind Geldbeträge, die dem Vermögen der Stiftung zugeführt werden und dort dauerhaft erhalten werden müssen. Für den Geber haben Sie den Vorteil, dass sie bei seinen Steuererklärungen über mehrere Jahre abgeschrieben werden können. Ein weiterer Vorteil bei der Vermögensweitergabe an Stiftungen besteht darin, dass bei Erbschaften bzw. Schenkungen für die Stiftung keine Erbschaftssteuer beziehungsweise Schenkungssteuer anfällt, also das weitergegebene Vermögen ungeschmälert beim Empfänger ankommt.
Die Stiftung Leben in der Hohen Börde wurde nach einem Gemeinderatsbeschluss von 2013 mit einem Mindestkapital von circa 76.000 Euro errichtet. Durch Zustiftungen konnte dieser Betrag inzwischen auf fast 300.000 Euro erhöht werden. Zustiftungen und Spenden können auch für bestimmte definierte Zwecke, innerhalb der Stiftungszwecke gebunden werden.
Die Stiftung Leben in der Hohen Börde ist nur im Gemeindegebiet der Hohen Börde tätig. Sie ist unabhängig von den Gremien und der Verwaltung der Gemeinde. Dennoch ist es so, dass Gemeinde und Stiftung das gleiche Ziel haben. Die Lebensumstände die Lebensqualität die Freizeitmöglichkeiten und so weiter, in der Gemeinde Hohe Börde, sollen durch Aktivitäten der Stiftung, manchmal auch gemeinsam mit Aktivitäten der Gemeinde oder Kofinanzierungen gefördert und verbessert werden.
Mit einem Jahresbudget von ca. 20.000 bis 30.000 €, das durch Fördermittel, Spenden und Kofinanzierungen zusammenkommt, konnten in den vergangenen Jahren viele Projekte, unter anderem auch das Freiwilligenbüro, dessen Träger die Stiftung ist, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in der Hohen Börde umgesetzt werden.
Mögliche Zustifter oder Spender der Stiftung könne sich jederzeit an den Vorstand der Stiftung Leben in der Hohe Börde wenden.
Kontaktadresse:
Stiftung Leben in der Hohen Börde
OT Irxleben
Bördestraße 8
39167 Hohe Börde
| Tel: | 039204-781 501 |
| Fax: | 039204-781 400 |
| Mail: | stiftung@hohe-boerde.de |
| Internet: | www.aktivehoheboerde.de |
| Bankverbindung: | IBAN DE61 8105 5000 0501 0257 66 |
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| BIC NOLADE21HDL |
Der Vorstand der Stiftung Leben in der Hohen Börde