Feldwege sind in der Regel landwirtschaftlich genutzte Wege, die in unserem ländlichen Gebiet zu finden sind. Sie dienen grundsätzlich der Bewirtschaftung der anliegenden Ackerflächen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, ferner können diese Wege durch Fußgänger und Radfahrer genutzt werden.
Die Gemeinde Hohe Börde stellte in der Vergangenheit fest, dass die Feldwege der Gemeinde regelmäßig von Kraftfahrzeugen befahren werden. Oftmals werden damit Umleitungen durch Baumaßnahmen umfahren und Wege zur Arbeit und zur Schule verkürzt. Dabei kommt es oftmals zu Behinderungen des landwirtschaftlichen Verkehrs. Zudem werden Fußgänger und Radfahrer bei ihrer freizeitlichen Erholung gestört.
Die Gemeinde möchte daher ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Befahren von Feld- und Waldwegen mit Kraftfahrzeugen gem. § 24 LWaldG grundsätzlich verboten ist. Ausgenommen sind Personen mit Einwilligung des Grundstückeigentümers sowie Befugte der Jagdausübung und Bedienstete der von Behörden mit behördlichen Auftrag. Radfahrer und Fußgänger können diese Wege nutzen, sollten allerdings den landwirtschaftlichen Verkehr nicht behindern.
Das Befahren der Feldwegen mit dem Kraftfahrzeug stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von 50 € bis 25.000 € geahndet werden.
Die Gemeinde Hohe Börde und die ansässigen Regionalbereichsbeamten der Polizei werden das Befahren der Feldwege vermehrt kontrollieren und entsprechend ahnden.
Vermeiden Sie bitte das Befahren der Feldwege.