Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohe Börde
Ausgabe 8/2024
Informatives aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wahlhelfer für Bundestagswahl und für die Landratswahl gesucht

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sowie für die Landratswahl am 16. März 2025, ggf. mit Stichwahl am 30.März 2025, sucht die Gemeinde Hohe Börde für die Wahllokale in den Ortschaften der Gemeinde Hohe Börde Wahlhelfer.

Wahlhelfer können alle Bürgerinnen und Bürger werden, die zu den jeweiligen Wahlen auch wahlberechtigt sind.

-

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind die Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind, und nach Möglichkeit seit drei Monaten in der Gemeinde Hohe Börde wohnen;

-

Wahlberechtigt zur Landratswahl sind die Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde Hohe Börde wohnen.

Aufgabe der Wahlhelfer ist es, in den Wahllokalen die Wahlhandlung nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen und das Wahlergebnis nach Schließung des Wahllokales zu ermitteln.

-

Wahllokale öffnen am Wahltag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr, anschließend Auszählung der Stimmen;

-

Mitglieder der Wahlvorstände treffen sich ca. eine Stunde vor Beginn der Öffnung der Wahllokale im Wahllokal, um entsprechende Vorbereitungen zu treffen

-

Einteilung des Wahlvorstandes durch den jeweiligen Wahlvorsteher in zwei Schichten

-

ab 18 Uhr müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur Stimmenauszählung anwesend sein

-

für Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteher und Schriftführer wird im Vorfeld der Wahl eine Wahlschulung angeboten

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Wahlhelfer, die nicht Beschäftigte der Gemeinde Hohe Börde sind, werden in Höhe des gesetzlichen Erfrischungsgeldes sowie einer Pauschale laut Satzung durch die Gemeinde gezahlt. Die Höhe hängt von der Anzahl der Wahlberechtigten im Wahllokal und von der Größe des Wahlbezirks ab und liegt zwischen 60 und 100 Euro (Stand 02.12.2024).

Zuständige Mitarbeiter der Gemeinde Hohe Börde stehen den Wahlhelfern telefonisch zur Klärung offener Fragen zur Verfügung. Neben Wahlhelfern mit Erfahrungen aus den vergangenen Jahren sind ausdrücklich auch neue Wahlhelfer eingeladen, sich zu engagieren.

Bei Interesse melden Sie sich im Hauptamt der Gemeinde Hohe Börde unter der Rufnummer 039204/781-111 oder senden Sie eine E-Mail an hauptamt@hohe-boerde.de mit folgenden Angaben:

-

Name, Vorname

-

Geburtsdatum

-

Wohnanschrift

-

Kontaktdaten (Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse)

-

gewünschte Funktion im Wahlvorstand (Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzer)

-

gewünschtes Wahllokal (Ortschaft in der Gemeinde Hohe Börde)

Kerstin Pitschmann
Gemeindewahlleiterin