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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohe Börde
Ausgabe 8/2025
Informatives aus dem Rathaus
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Feuerwerk nur mit Genehmigung zünden

Feuerwerk wird in der Regel nur in der Silvesternacht gezündet. In den Ortschaften der Gemeinde Hohe Börde ist jedoch zu beobachten, dass auch zu anderer Zeit Raketen am Himmel explodieren oder Böller detonieren.

Dabei ist zu beachten: Wer Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 – zu diesem zählt das klassische Silvesterfeuerwerk, das in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember erworben werden kann - zu besonderen Anlässen auch über das Jahr zünden möchte, braucht in der Gemeinde Hohe Börde eine Ausnahmegenehmigung.

Das Antragsformular ist auf der Homepage der Gemeinde Hohe Börde unter der Rubrik „Veröffentlichungen/Formulare“ zu finden. Es muss 14 Tage vor dem Termin im Ordnungsamt im Rathaus persönlich oder per E-Mail an ordnungsamt@hohe-boerde.de eingereicht werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt pro Antrag 50,00 Euro.

Sollte die Waldbrandstufe auf 3 oder höher steigen, ist das Abbrennen eines Feuerwerkes in der Gemeinde Hohe Börde grundsätzlich untersagt. Jeder Antragsteller muss sich am Tag, an dem das Feuerwerk vorgesehen ist, über die aktuelle Waldbrandstufe informieren, Das ist zum Beispiel möglich auf dem „WaldbrandDashboard“ des Landes Sachsen-Anhalt unter (https://forst-lsa.maps.arcgis.com/apps/dashboards/0f1b1a23ebd04a3dbd14b76a981d8006). Polizei und das Ordnungsamt werden über die Genehmigungsanträge informiert. Ohne Genehmigung kann ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro fällig werden.