Durch den Gutachterausschuss des Erzgebirgskreises wurden in seiner Sitzung am 26.06.2019 die Bodenrichtwerte per 31.12.2018 für den Erzgebirgskreis beschlossen.
Die Bodenrichtwerte können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu folgenden Sprechzeiten
Montag bis Freitag — 8.00 – 12.00 Uhr | |
(Dienstag und Donnerstag bis 18.00 Uhr) |
eingesehen werden.
Gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann Jedermann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Die Geschäftsstelle befindet sich im
Landratsamt Erzgebirgskreis | |
Paulus-Jenisius-Straße 24 | |
09456 Annaberg-Buchholz | |
Haus A, Zimmer 1.38 und 1.39. |
Die Bodenrichtwerte sind ebenfalls im Internet unter „BORIS Sachsen.de“ veröffentlicht.
Urheberrecht
Die Vervielfältigung der Daten für andere Zwecke als den eigenen Gebrauch, auch auf einen anderen Datenträger oder in anderer Form, ist nur mit Erlaubnis des Herausgebers und mit deutlicher Quellenangabe zulässig.
Insbesondere die Bodenrichtwerte sind entsprechend i. S. v. § 87 a Abs. 1 Satz 1 UrhG urheberrechtlich geschützt.