Die Stadt Kirchberg vergibt auch in diesem Jahr wieder das Babybegrüßungsgeld, Stufe I und Stufe II. Das Geld – jeweils 50 Euro pro Stufe – wird auf Antrag der Eltern in Form eines symbolischen Gutscheins gewährt.
Das Babybegrüßungsgeld, Stufe I ist innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes in Anspruch zu nehmen. Stufe II wird ausgezahlt, wenn Kinder nachweislich an den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U7a teilgenommen haben (durch Vorlage des gelben U-Hefts) und keine gleichen Leistungen durch die Krankenkasse erhalten. Hier müssen die Eltern den Antrag innerhalb eines Jahres nach der Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung U7a stellen. Die Auszahlung erfolgt in beiden Fällen nach Vorlage von Original-Quittungen, die einen Sachwert von mindestens 50,00 € aufweisen.
Auf den Rechnungen muss ersichtlich sein, dass es sich um Sachwerte für das Kind handelt. Wichtig ist, dass die Kinder ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Kirchberg einschließlich ihrer Ortsteile haben. Die Antragsformulare für das Babybegrüßungsgeld Stufe I und II erhalten Sie im Rathaus der Stadt Kirchberg, im Servicebüro Eingang Neumarkt.