Die Stadtverwaltung Kirchberg/Finanzverwaltung/Steuern weist darauf hin, dass am 15. Februar 2023 das I. Quartal der Grund- und Gewerbesteuer 2023 fällig ist. Wir möchten Sie bitten, die Zahlungen fristgemäß zu leisten, da sonst die Stadtverwaltung Kirchberg verpflichtet ist, Mahn- und Säumnisgebühren zu verlangen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Termineinhaltung, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen.
Die Teilnahme am Einzugsverfahren bedeutet für Sie:
- kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen
- kein Überwachen von Zahlungsterminen
- kein lästiger Mahnbrief
- keine Mahngebühren und Säumniszuschläge
- kein Risiko
Außerdem können Sie noch zwischen zwei Zahlungsmodalitäten wählen:
Jahreszahler: jährlich zum 1. Juli Fälligkeit des gesamten Grundsteuerbetrages (schriftlicher Antrag muss bis spätestens 30.11. für das Folgejahr einmalig vorliegen).
Quartalszahler: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Kirchberg/Steuern, Frau Weigel (Telefon: 037602 83-136).