Die Stadtverwaltung Kirchberg / Finanzverwaltung / Steuern weist darauf hin, dass am 15. Februar das I. Quartal der Grund- und Gewerbesteuer 2024 fällig ist. Wir möchten Sie bitten, die Zahlungen fristgemäß zu leisten, da sonst die Stadtverwaltung Kirchberg verpflichtet ist, Mahn- und Säumnisgebühren zu verlangen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Termineinhaltung, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen.
| Die Teilnahme am Einzugsverfahren bedeutet für Sie: | |
| - | kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen |
| - | kein Überwachen von Zahlungsterminen |
| - | kein lästiger Mahnbrief |
| - | keine Mahngebühren und Säumniszuschläge |
| - | kein Risiko |
Außerdem können Sie noch zwischen zwei Zahlungsmodalitäten wählen:
Jahreszahler: - jährlich zum 1. Juli Fälligkeit des gesamten Grundsteuerbetrages (schriftlicher Antrag muss bis spätestens 30.11. für das Folgejahr einmalig vorliegen)
Quartalszahler: - 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Kirchberg, Frau Weigel, Telefon: 037602 83-136.