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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Erinnerung der Steuerfälligkeit Grund- und Gewerbesteuer

Die Stadtverwaltung Kirchberg / Finanzverwaltung / Steuern weist darauf hin, dass am 15. Februar das I. Quartal der Grund- und Gewerbesteuer 2024 fällig ist. Wir möchten Sie bitten, die Zahlungen fristgemäß zu leisten, da sonst die Stadtverwaltung Kirchberg verpflichtet ist, Mahn- und Säumnisgebühren zu verlangen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Termineinhaltung, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen.

Die Teilnahme am Einzugsverfahren bedeutet für Sie:

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kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen

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kein Überwachen von Zahlungsterminen

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kein lästiger Mahnbrief

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keine Mahngebühren und Säumniszuschläge

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kein Risiko

Außerdem können Sie noch zwischen zwei Zahlungsmodalitäten wählen:

Jahreszahler: - jährlich zum 1. Juli Fälligkeit des gesamten Grundsteuerbetrages (schriftlicher Antrag muss bis spätestens 30.11. für das Folgejahr einmalig vorliegen)

Quartalszahler: - 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Kirchberg, Frau Weigel, Telefon: 037602 83-136.

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