Bist Du kontaktfreudig, motiviert und hast Interesse die Stadt Kirchberg aktiv mit zu gestalten? Möchtest Du eine Ausbildung machen, mit der Du für deine Zukunft vielseitig aufgestellt bist? Dann werde Teil unseres Teams! Bewirb dich jetzt für die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d), Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung.
| Was Dich in diesem Beruf erwartet: | |
| • | 3-jährige duale Berufsausbildung im öffentlichen Dienst, die interessant und vielseitig ist sowie Theorie und Praxis miteinander verbindet |
| • | Ausbildungsentgelt sowie Urlaubsanspruch nach Tarifvertrag (TVAöD) |
| • | das lernst Du unter anderem in deiner praktischen Ausbildung: Anwendung einschlägiger Rechtsvorschriften, Bürger und Organisationen beraten und Auskünfte erteilen, Anträge auf Leistungen bearbeiten, Bescheide auf Grundlage von Bundes-, Landes- und Ortsrecht erstellen, Zahlungsvorgänge bearbeiten und vieles mehr |
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| Einstellungsvoraussetzungen: | |
| • | mindestens erfolgreich abgeschlossener Realschulabschluss |
| • | gute schulische Leistungen, insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Gemeinschaftskunde |
| • | gute Kenntnisse in der Anwendung gängiger PC-Programme (z.B. Office) |
| • | freundliches, dienstleistungsorientiertes Auftreten |
| • | Verantwortungsbewusstsein sowie Leistungs- und Einsatzbereitschaft |
| • | Fleiß, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit |
| • | gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift in der deutschen Sprache |
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| Wir haben Dein Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt? Dann sende Deine schriftliche Bewerbung mit | |
| • | Bewerbungsschreiben |
| • | tabellarischen Lebenslauf |
| • | Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse |
| • | Praktikumseinschätzungen |
bis zum 17.11.2023 an Stadtverwaltung Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein vollständiger Nachweis ist beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.