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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anzeigepflicht für Gewerbetreibende bei Namensänderung

Seit dem 1. Januar 2023 besteht eine Anzeigepflicht bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden nach § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2a GewO. Für die Erstattung der Gewerbeanzeige ist nach § 1 Nr. 2 GewAnzV der aktuelle Vordruck nach dem Muster der Anlage 2 der GewAnzV (Gewerbeummeldung) zu verwenden. Gern können Sie auch die Gewerbeummeldung bei uns im Kirchberger Rathaus, Bereich Gewerbe, Frau Zimmer, Telefon: 037602 83159 oder E-Mail: sindy.zimmer@kirchberg.de, vornehmen.

Stadtverwaltung Kirchberg