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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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48. Sitzung des Stadtrates am 26.09.2023

Am Dienstag, dem 26.09.2023, fand die 48. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchberg im Ratssaal des Rathauses statt. Im öffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 66/2023

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept InSek 2025+ Kirchberg als 2. Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Kirchberg 2020, Stand September 2023.

Beschluss 67/2023

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Einstellung einer überplanmäßigen Aufwendung in den Haushalt 2023 für die Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens für die Stadtfeuerwehr Kirchberg (Maßnahme GWL00012) in einer Höhe von 13.600,00 €. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Liquiditätsrücklage.

Beschluss 68/2023

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Bestätigung der Eilentscheidung nach § 52 Abs. 4 SächsGemO zur Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens für die Stadtfeuerwehr Kirchberg in einem Gesamtumfang von 57.557,06 € (brutto).

Beschluss 69/2023

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Erhöhung des Zuschusses an die Kirchgemeinde Stangengrün für die Sanierung der Totenhalle Stangengrün auf den neuen Zuschussbetrag von 51.600,00 EUR. Die Finanzierung erfolgt als überplanmäßige investive Auszahlung aus Mitteln der Liquiditätsrücklage.

Beschluss 70/2023

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg nimmt die Kostenfeststellung für die Maßnahme „Grundhafter Straßenausbau der Malzhausstraße und der Lauterhofener Straße in Kirchberg“ in Höhe von 1.111.889,78 € zur Kenntnis.

Beschluss 71/2023

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt:

Die bis einschließlich 10.05.2023 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Entwurf vom Dezember 2022 bzw. zum Vorentwurf Stand 10/2021 – 12. Änderung des FNP der VG Kirchberg- „Bauflächen an der Schneeberger Straße“, Stadt Kirchberg, Gemarkung Burkersdorf werden geprüft und hierzu wird gemäß § 1, Abs. 7 BauGB eine Einzelabwägung gemäß der vorliegenden Abwägungstabelle durchgeführt. Nach dem 10.05.2023 eingehende Stellungnahmen sollen unberücksichtigt bleiben.

Die Abwägung gemäß § 1, Abs. 7 BauGB wird hiermit beschlossen.

Das Ergebnis der Abwägung ist den Belangträgern mitzuteilen.

Die aus dem Abwägungsbeschluss resultierenden redaktionellen Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung sowie in die Begründung einzustellen.

Beschluss 72/2023

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt:

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld- „Bauflächen an der Schneeberger Straße“, Stadt Kirchberg, Gemarkung Burkersdorf, Stand 12/2022 wird beschlossen und unter Einbeziehung der redaktionellen Änderungen festgestellt

Die Begründung mit Umweltbericht zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld- „Bauflächen an der Schneeberger Straße“, Stadt Kirchberg, Gemarkung Burkersdorf, Stand 12/2022, wird gebilligt.

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld- „Bauflächen an der Schneeberger Straße“, Stadt Kirchberg, Gemarkung Burkersdorf, Stand 12/2022,

ist zur Genehmigung gemäß § 6 Abs.1 BauGB im Landratsamt Zwickau vorzulegen. Die Genehmigung ist nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss 73/2023

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt:

Die bis einschließlich 10.05.2023 fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Entwurf vom 30.12.2022 bzw. zum Vorentwurf Stand 19.08.2022 – 14. Änderung des FNP der VG Kirchberg- „Bauflächen an der Dorfstraße südlich Hausnummer 83“, Stadt Kirchberg werden geprüft und hierzu wird gemäß § 1, Abs. 7 BauGB eine Einzelabwägung gemäß der vorliegenden Abwägungstabelle durchgeführt. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen sollen unberücksichtigt bleiben, sofern sie Belange vorbringen, die nicht sich von sich aus aufdrängten bzw. erkennbar waren.

Die Abwägung gemäß § 1, Abs. 7 BauGB wird hiermit beschlossen.

Das Ergebnis der Abwägung ist den Belangträgern mitzuteilen.

Die aus dem Abwägungsbeschluss resultierenden redaktionellen Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung sowie in die Begründung einzustellen.

Beschluss 74/2023

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt: Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld- „Bauflächen an der Dorfstraße südlich Hausnummer 83“, Gemeinde Hartmannsdorf vom 31.08.2023 wird beschlossen und unter Einbeziehung der redaktionellen Änderungen festgestellt

Die Begründung mit Umweltbericht zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld- „Bauflächen an der Dorfstraße südlich Hausnummer 83 “, Gemeinde Hartmannsdorf vom 31.08.2023 wird gebilligt.

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld- „Bauflächen an der Dorfstraße südlich Hausnummer 83“, Gemeinde Hartmannsdorf, Stand vom 31.08.2023 ist zur Genehmigung gemäß § 6 Abs.1 BauGB im Landratsamt Zwickau vorzulegen. Die Genehmigung ist nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss 75/2023

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Aufhebung des Beschlusses - Nr.: 34/2023 vom 04.07.2023.

Beschluss 76/2023

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt den Verkauf des Flurstückes Nr.: 801 der Gemarkung Kirchberg in Größe von 120 qm an Helga Friedrich wh. Scheringer Str. 19 in 08107 Kirchberg zum Kaufpreis in Höhe von 5.040,00 Euro. Gleichzeitig erfolgt die Gewährung einer Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht) am Flurstück 867 Gemarkung Kirchberg zugunsten der Flurstücke 782 und 801 Gemarkung Kirchberg. Die Kosten der Urkunde, des Vollzugs sowie der Grundbucheintragungen trägt die Erwerberin.

Dorothee Obst,
Bürgermeisterin