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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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5. Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg mit den Gemeinden Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld am 26.09.2023

Am 26.09.2023 fand die 5. Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft im Ratssaal des Rathauses Kirchberg statt.

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 4/2023

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg beschließt für das Jahr 2023 eine Umlage als Ausgleich für den im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung der Verwaltungsgemeinschaft entstehenden Finanzbedarfs wie folgt:

1.) Personalkostenumlage

Bemessensgrundlage sind die in der Stadt Kirchberg im jeweiligen Haushaltsjahr entstandenen Personalkosten der Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Die hauptamtliche Bürgermeisterin bleibt dabei unberücksichtigt. Die voraussichtliche Gesamtumlage der Personalkosten für das Jahr 2023 beträgt 2.461.200,00 €.

2.) Sachkostenumlage

Bemessensgrundlage sind die in der Stadt Kirchberg im jeweiligen Haushaltsjahr entstanden sächlichen Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadtverwaltung. Die verbrauchsunabhängigen Fixkosten sowie die Aufwendungen für umfassende Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen bleiben unberücksichtigt. Die voraussichtliche Gesamtumlage der Sachkosten für das Jahr 2023 beträgt 255.350,00 €.

Beschluss 5/2023

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft beschließt:

Die bis einschließlich 10.05.2023 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Entwurf vom Dezember 2022 bzw. zum Vorentwurf Stand 10/2021 – 12. Änderung des FNP der VG Kirchberg- „Bauflächen an der Schneeberger Straße“, Stadt Kirchberg, Gemarkung Burkersdorf werden geprüft und hierzu wird gemäß § 1, Abs. 7 BauGB eine Einzelabwägung gemäß der vorliegenden Abwägungstabelle durchgeführt. Nach dem 10.05.2023 eingehende Stellungnahmen sollen unberücksichtigt bleiben.

Die Abwägung gemäß § 1, Abs. 7 BauGB wird hiermit beschlossen.

Das Ergebnis der Abwägung ist den Belangträgern mitzuteilen.

Die aus dem Abwägungsbeschluss resultierenden redaktionellen Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung sowie in die Begründung einzustellen.

Beschluss 6/2023

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft beschließt:

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld- „Bauflächen an der Schneeberger Straße“, Stadt Kirchberg, Gemarkung Burkersdorf, Stand 12/2022 wird beschlossen und unter Einbeziehung der redaktionellen Änderungen festgestellt.

Die Begründung mit Umweltbericht zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld- „Bauflächen an der Schneeberger Straße“, Stadt Kirchberg, Gemarkung Burkersdorf, Stand 12/2022 wird gebilligt.

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld- „Bauflächen an der Schneeberger Straße“, Stadt Kirchberg, Gemarkung Burkersdorf, Stand 12/2022 ist zur Genehmigung gemäß § 6 Abs.1 BauGB im Landratsamt Zwickau vorzulegen. Die Genehmigung ist nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss 7/2023

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft beschließt:

Die bis einschließlich 10.05.2023 fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Entwurf vom 30.12.2022 bzw. zum Vorentwurf Stand 19.08.2022 – 14. Änderung des FNP der VG Kirchberg- „Bauflächen an der Dorfstraße südlich Hausnummer 83“, Stadt Kirchberg werden geprüft und hierzu wird gemäß § 1, Abs. 7 BauGB eine Einzelabwägung gemäß der vorliegenden Abwägungstabelle durchgeführt. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen sollen unberücksichtigt bleiben, sofern sie Belange vorbringen, die nicht sich von sich aus aufdrängten bzw. erkennbar waren.

Die Abwägung gemäß § 1, Abs. 7 BauGB wird hiermit beschlossen.

Das Ergebnis der Abwägung ist den Belangträgern mitzuteilen.

Die aus dem Abwägungsbeschluss resultierenden redaktionellen Änderungen und Ergänzungen sind in die Planzeichnung sowie in die Begründung einzustellen.

Beschluss 8/2023

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft beschließt:

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld- „Bauflächen an der Dorfstraße südlich Hausnummer 83“, Gemeinde Hartmannsdorf vom 31.08.2023 wird beschlossen und unter Einbeziehung der redaktionellen Änderungen festgestellt

Die Begründung mit Umweltbericht zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld- „Bauflächen an der Dorfstraße südlich Hausnummer 83 “, Gemeinde Hartmannsdorf vom 31.08.2023 wird gebilligt.

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld- „Bauflächen an der Dorfstraße südlich Hausnummer 83“, Gemeinde Hartmannsdorf, Stand vom 31.08.2023 ist zur Genehmigung gemäß § 6 Abs.1 BauGB im Landratsamt Zwickau vorzulegen.

Die Genehmigung ist nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss 9/2023

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg beschließt auf der heutigen Sitzung (öffentlicher Teil) die Geschäftsordnung für den Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg vom 26.09.2023.

Kirchberg, den 11.10.2023

Dorothee Obst,
Gemeinschaftsvorsitzende