Titel Logo
Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

34. Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses

Am Dienstag, dem 10.10.2023, 19.00 Uhr fand die 34. Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2019 - 2024) im Beratungsraum des Rathauses Kirchberg statt. In öffentlicher Sitzung wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 12/23/10

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Stadt Kirchberg beschließt, Geld- und Sachspenden im Wert von insgesamt 1.344,20 EUR gemäß § 73 Abs. 5 S. 3 SächsGemO anzunehmen.

Beschluss 13/23/10

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt für das Flurstück 34/1 Gemarkung Wolfersgrün die Einräumung einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Flurstückes 170/5 der Gemarkung Wolfersgrün.

Die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung der Wegfläche, die Verkehrssicherungspflicht und die Tragung dieser Kosten übernimmt der Berechtigte ggf. mit weiteren Berechtigten.

Die Ausfertigung der Dienstbarkeit wird nach Vorlage über den Nachweis der Dienstbarkeit an den Flurstücken 31/2 und 32/3 zugunsten des Flurstückes 170/5 Gemarkung Wolfersgrün

gewährt. Für die Gewährung der Dienstbarkeit ist eine einmalige Entschädigung in Höhe von 126,00 € zu zahlen.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Eintragung der Grundbucheintragung stehen, sind vom Berechtigten zu tragen.

Beschluss 14/23/10

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Einräumung einer persönlich beschränkten Dienstbarkeit für den Landkreis Zwickau – Bauaufsichtsbehörde – auf Teilflächen des Flurstückes 34/1 der Gemarkung Wolfersgrün als Zugang/Zufahrt zum Flurstück 170/5 der Gemarkung Wolfersgrün.

Beschluss 15/23/10

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt für das Flurstück 86/5 Gemarkung Leutersbach die Einräumung einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Flurstückes 183 der Gemarkung Leutersbach. Die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung der Wegfläche, die Verkehrssicherungspflicht und die Tragung dieser Kosten übernimmt der Berechtigte ggf. mit weiteren Berechtigten.

Beschluss 16/23/10

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt für das Flurstück 86/5 Gemarkung Leutersbach die Einräumung einer Grunddienstbarkeit (Brückenrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Flurstückes 183 der Gemarkung Leutersbach. Die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung der Wegfläche, die Verkehrssicherungspflicht und die Tragung dieser Kosten übernimmt der Berechtigte ggf. mit weiteren Berechtigten. Für die Gewährung der Dienstbarkeiten ist eine einmalige Entschädigung in Höhe von 165,00 € zu zahlen.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Eintragung der Grundbucheintragung stehen, sind vom Berechtigten zu tragen.

Beschluss 17/23/10

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Einräumung einer persönlich beschränkten Dienstbarkeit für den Landkreis Zwickau – Bauaufsichtsbehörde – auf Teilflächen des Flurstückes 86/5 der Gemarkung Leutersbach als Zugang/Zufahrt zum Flurstück 177/1 und 183 der Gemarkung Leutersbach.

Dorothee Obst,
Bürgermeisterin