Am Dienstag, dem 24.10.2023, fand die 49. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchberg im Ratssaal des Rathauses statt. Im öffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 78/2023
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 wie folgt:
1.) Der Jahresabschluss 2021 einschließlich des Anhanges und Rechenschaftsberichtes wird gemäß § 88 b Absatz 2 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt:
| in der Ergebnisrechnung mit | |
| - | Summe der ordentlichen Erträge von — 15.270.255,68 EUR |
| - | Summe der ordentlichen Aufwendungen von — 13.642.856,90 EUR |
| - | einem ordentlichen Jahresergebnis von — 1.627.398,78 EUR |
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| - | Summe der außerordentlichen Erträge von — 115.534,59 EUR |
| - | Summe der außerordentlichen Aufwendungen von — 164.621,11 EUR |
| - | einem Sonderergebnis von — -49.086,52 EUR |
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| in der Finanzrechnung mit | |
| - | Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.793.633,70 EUR |
| - | Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von — -1.495.198,25 EUR |
| - | Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von — -1.106.408,42 EUR |
| - | Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von — 1.304.666,72 EUR |
| - | Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um — 496.693,75 EUR |
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| in der Vermögensrechnung (Bilanz) mit | |
| - | einer Bilanzsumme von — 81.322.989,95 EUR |
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| - | einem Anlagevermögen von — 67.094.556,02 EUR |
| - | einem Umlaufvermögen von — 14.224.240,69 EUR |
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| darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von — 4.896.862,18 EUR |
| - | Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von — 4.193,24 EUR |
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| - | einer Kapitalposition von — 37.272.288,23 EUR |
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| darunter einem Basiskapital von — 27.838.944,66 EUR |
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| Rücklagen von — 9.433.343,57 EUR |
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| Fehlbeträge von — 0,00 EUR |
| - | Passiven Sonderposten von — 28.472.044,08 EUR |
| - | Rückstellungen von — 134.927,04 EUR |
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| - | Verbindlichkeiten von — 15.409.123,25 EUR |
| - | Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von — 34.607,35 EUR |
2.) Der Saldo aus dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i.H. von 1.627.398,78 € und dem Fehlbetrag des Sonderergebnisses i.H. von - 49.086,52 € wird i.H. von 1.578.312,26 € in die „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ eingestellt.
3.) Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss 79/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet einer Teilfläche der Flurstücke Nr. 231/1; 232; 840; 933/3; 934/1; 935/2; 935/3; 948/5; 950/2; 951/9; 951/15 und 953/2, Gemarkung Kirchberg (Vorkaufsrechtssatzung). Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss 80/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Aufhebung des Beschlusses 127/95 für die Ortslage am Brühl, Flurstücke Nr. 630/2; 630/3; 630/5; 636; 637; 638; 639; 640; 641/1, Teilfläche aus 817; Teilfläche aus 819, Teilfläche aus 861/a sowie Flurstück 908 der Gemarkung Kirchberg zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung- „Quartierbebauung am Brühl“.
Beschluss 81/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Aufhebung des Beschlusses 77/94 für das Flurstück Nr. 1068/8 der Gemarkung Kirchberg (Lengenfelder Straße 60) zur Einleitung eines Satzungsverfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan „Errichtung eines Werksneubaus“. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.
Beschluss 82/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt für die Kommunalwahl am 09. Juni 2024 einen einheitlichen Gemeindewahlausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg, Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld zu bilden.
Beschluss 83/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg bestätigt den Abschluss eines Mietvertrages mit der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Kirchberg über die Räume des Kids-Clubs und des Ortsvorstehers/ Ortschaftsrates Saupersdorf im Erdgeschoss im "ehemaligen Gemeindeamt" in Saupersdorf über die Mindestlaufzeit von 10 Jahren. Die jährliche Kaltmiete wird während der Laufzeit des Vertrages auf 18.000 EUR festgeschrieben.
Beschluss 84/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg bestätigt das Angebot des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen – KISA vom 29.09.2023 zur Einführung und Betrieb einer VIS-Suite (Teilbereich: Elektronisches Rechnungsworkflow) zum angebotenen Preis von 36.717,51 EUR.
Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsansatz i.H. von 6.700,00 EUR sind als überplanmäßige Aufwendung in den Haushaltsplan 2023 einzustellen. Die Mittel sind der Liquiditätsrücklage zu entnehmen.
Beschluss 85/2023
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg nimmt die Kostenfeststellung für die Baumaßnahme „Ersatzneubau Stützmauer Täubertsberg“ in Kirchberg“ in Höhe von 212.972,22 € zur Kenntnis.
Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsansatz 2023 (Mittelübertrag aus 2022) i.H. von 45.922,54 € werden anteilig über Fördermittel Stadtumbau und den Eigenanteil der Stadt finanziert. Der Eigenanteil der Stadt i.H. von 15.307,51 € wird aus der Liquiditätsrücklage entnommen.
Beschluss 86/2023
1. Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Aufhebung des Beschlusses - Nr.: 41/2023 vom 04.07.2023.
2. Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt den Verkauf des Flurstückes Nr.: 808 der Gemarkung Kirchberg in Größe von 90 qm an die Eheleute Peggy und Rico Siegel wh. Scheringer Str. 5 in 08107 Kirchberg zum Kaufpreis in Höhe von 3.780,00 Euro.
Die Kosten der Urkunde, des Vollzug sowie der Grundbucheintragungen tragen die Erwerber.