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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchberg am 25.11.2025

Am Dienstag, dem 25.11.2025, fand die 16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchberg der Wahlperiode 2024 – 2029 im Ratssaal des Rathauses statt.

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 44/2025:

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt

a)

den Kamerad Brandinspektor Christian Kaul in das Amt des Stadtwehrleiters

b)

den Kamerad Hauptbrandmeister Ralph Gnüchtel in das Amt des 1. Stellvertreters des Stadtwehrleiters

c)

den Kamerad Hauptbrandmeister Kai Freitag in das Amt des 2. Stellvertreters des Stadtwehrleiters

jeweils auf die Dauer von 5 Jahren zu berufen.

Beschluss 45/2025:

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt,

1.

Kamerad Oberbrandmeister Oliver Freitag zum Wehrleiter und

2.

Kamerad Hauptlöschmeister Rico Dörfelt zum stellvertretenden Wehrleiter

der Stadtfeuerwehr Kirchberg in ihre Ämter auf die Dauer von 5 Jahren zu berufen.

Beschluss 46/2025:

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt,

1.

Kamerad Oberbrandmeister Mario Kunz zum Wehrleiter und

2.

Kamerad Oberfeuerwehrmann Chris Zimmer zum stellvertretenden Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Burkersdorf in ihre Ämter auf die Dauer von 5 Jahren zu berufen.

Beschluss 47/2025:

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt,

1.

Kamerad Andreas Rödel von seinem Amt des Wehrleiters der Feuerwehr Leutersbach zum 31.12.2025 abzuberufen.

2.

Kamerad Carlo Neef von seinem Amt des stellvertretenden Wehrleiters der Feuerwehr Leutersbach zum 31.12.2025 abzuberufen.

Beschluss 48/2025:

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt,

1.

Kamerad Philipp Borckmann kommissarisch ab dem 01.01.2026 zum Wehrleiter und

2.

Kamerad Thomas Neubauer kommissarisch ab dem 01.01.2026 zum stellvertretenden Wehrleiter bis zum Ende der Wahlperiode 2028 zu berufen.

Beschluss 49/2025:

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Kirchberg mit Stand vom 25.11.2025.

Beschluss 50/2025:

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe der Leistung zum Kauf einer temporären Fußgängerbrücke über das Crinitzer Wasser in Kirchberg, OT Cunersdorf an der S 277, an das Unternehmen Fa. Eberhardt Morgner & Sohn, Hoch-, Tief- und Brückenbau GmbH i. H. v. 30971,30. EUR brutto als wirtschaftlich günstigstes Angebot. Die erforderlichen Mittel werden der Liquiditätsrücklage entnommen.

Beschluss 51/2025:

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Verlängerung des ESF- Plus

Förderprogramms „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ des SBBZ e.V. im Haus der Parität bis 31.12.2028. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2028 in Höhe von 14.429,00 € entsprechend einzuplanen.

Beschluss 52/2025:

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg bestätigt den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Zwickau zum Breitbandausbau in der Stadt Kirchberg im Rahmen der "Graue-Flecken"- Förderung.

Die Eilentscheidung der Bürgermeisterin nach § 52 Abs. 4 SächsGemO wird zum

Beschluss 53/2025:

Eilentscheidung nach § 52 Abs. 4 SächsGemO

Die Bürgermeisterin der Stadt Kirchberg beschließt im Rahmen der Eilentscheidung nach § 52 Abs. 4 SächsGemOdie Einstellung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 12530,70 € unter der Maßnahme "WALD0003" (Produkt 55.56.01.00) für die Fällung von 28 Altbäumen und Rückschnitt von 4 Altbäumen auf Habitat im Rahmen der Verkehrssicherung am Körperschaftswald Borberg, Zuwegung Gartenanlage Am Pohlteich und Körperschaftswald Geiersberg, Zuwegung Sitzgruppe - Zisterne Wasserwerke - in den Haushalt 2025 der Stadt Kirchberg. Die Mittel werden der Liquiditätsrücklage entnommen.

Beschluss 54/2025:

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt

1.

Für ein Teilstück des Flurstückes Nr. 153/11 mit ca. 2900 m² ist eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufzustellen. Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen dem Bauernhof südlich der Obercrinitzer Straße und der Einfamilienhaussiedlung „Am Winkel“ (siehe Anlage).

2.

Der Antragsteller wird ermächtigt, nach Zustimmung der Stadtverwaltung, für die erforderlichen Planungen ein autorisiertes Planungsbüro zu beauftragen.

3.

Die Beteiligung nach den §§ 3 und 4 BauGB ist durchzuführen.

4.

Der Beschluss ist im Amtsblatt „Kirchberger Nachrichten“ bekannt zu machen.

Kenntnisnahme:

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg nimmt den Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 (Stand 31.12.2024) zur Kenntnis.

Dorothee Obst,
Bürgermeisterin