Am Dienstag, dem 25.11.2025, fand die 16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchberg der Wahlperiode 2024 – 2029 im Ratssaal des Rathauses statt.
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
| Beschluss 44/2025: | |
| Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt | |
| a) | den Kamerad Brandinspektor Christian Kaul in das Amt des Stadtwehrleiters |
| b) | den Kamerad Hauptbrandmeister Ralph Gnüchtel in das Amt des 1. Stellvertreters des Stadtwehrleiters |
| c) | den Kamerad Hauptbrandmeister Kai Freitag in das Amt des 2. Stellvertreters des Stadtwehrleiters |
| jeweils auf die Dauer von 5 Jahren zu berufen. | |
| Beschluss 45/2025: | |
| Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt, | |
| 1. | Kamerad Oberbrandmeister Oliver Freitag zum Wehrleiter und |
| 2. | Kamerad Hauptlöschmeister Rico Dörfelt zum stellvertretenden Wehrleiter |
der Stadtfeuerwehr Kirchberg in ihre Ämter auf die Dauer von 5 Jahren zu berufen.
| Beschluss 46/2025: | |
| Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt, | |
| 1. | Kamerad Oberbrandmeister Mario Kunz zum Wehrleiter und |
| 2. | Kamerad Oberfeuerwehrmann Chris Zimmer zum stellvertretenden Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Burkersdorf in ihre Ämter auf die Dauer von 5 Jahren zu berufen. |
| Beschluss 47/2025: | |
| Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt, | |
| 1. | Kamerad Andreas Rödel von seinem Amt des Wehrleiters der Feuerwehr Leutersbach zum 31.12.2025 abzuberufen. |
| 2. | Kamerad Carlo Neef von seinem Amt des stellvertretenden Wehrleiters der Feuerwehr Leutersbach zum 31.12.2025 abzuberufen. |
| Beschluss 48/2025: | |
| Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt, | |
| 1. | Kamerad Philipp Borckmann kommissarisch ab dem 01.01.2026 zum Wehrleiter und |
| 2. | Kamerad Thomas Neubauer kommissarisch ab dem 01.01.2026 zum stellvertretenden Wehrleiter bis zum Ende der Wahlperiode 2028 zu berufen. |
Beschluss 49/2025:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Kirchberg mit Stand vom 25.11.2025.
Beschluss 50/2025:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe der Leistung zum Kauf einer temporären Fußgängerbrücke über das Crinitzer Wasser in Kirchberg, OT Cunersdorf an der S 277, an das Unternehmen Fa. Eberhardt Morgner & Sohn, Hoch-, Tief- und Brückenbau GmbH i. H. v. 30971,30. EUR brutto als wirtschaftlich günstigstes Angebot. Die erforderlichen Mittel werden der Liquiditätsrücklage entnommen.
Beschluss 51/2025:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Verlängerung des ESF- Plus
Förderprogramms „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ des SBBZ e.V. im Haus der Parität bis 31.12.2028. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2028 in Höhe von 14.429,00 € entsprechend einzuplanen.
Beschluss 52/2025:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg bestätigt den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Zwickau zum Breitbandausbau in der Stadt Kirchberg im Rahmen der "Graue-Flecken"- Förderung.
Die Eilentscheidung der Bürgermeisterin nach § 52 Abs. 4 SächsGemO wird zum
Beschluss 53/2025:
Eilentscheidung nach § 52 Abs. 4 SächsGemO
Die Bürgermeisterin der Stadt Kirchberg beschließt im Rahmen der Eilentscheidung nach § 52 Abs. 4 SächsGemOdie Einstellung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 12530,70 € unter der Maßnahme "WALD0003" (Produkt 55.56.01.00) für die Fällung von 28 Altbäumen und Rückschnitt von 4 Altbäumen auf Habitat im Rahmen der Verkehrssicherung am Körperschaftswald Borberg, Zuwegung Gartenanlage Am Pohlteich und Körperschaftswald Geiersberg, Zuwegung Sitzgruppe - Zisterne Wasserwerke - in den Haushalt 2025 der Stadt Kirchberg. Die Mittel werden der Liquiditätsrücklage entnommen.
| Beschluss 54/2025: | |
| Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt | |
| 1. | Für ein Teilstück des Flurstückes Nr. 153/11 mit ca. 2900 m² ist eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufzustellen. Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen dem Bauernhof südlich der Obercrinitzer Straße und der Einfamilienhaussiedlung „Am Winkel“ (siehe Anlage). |
| 2. | Der Antragsteller wird ermächtigt, nach Zustimmung der Stadtverwaltung, für die erforderlichen Planungen ein autorisiertes Planungsbüro zu beauftragen. |
| 3. | Die Beteiligung nach den §§ 3 und 4 BauGB ist durchzuführen. |
| 4. | Der Beschluss ist im Amtsblatt „Kirchberger Nachrichten“ bekannt zu machen. |
Kenntnisnahme:
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg nimmt den Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 (Stand 31.12.2024) zur Kenntnis.