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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Kirchberg für das Haushaltsjahr 2023

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kirchberg für das Haushaltsjahr 2023 liegt laut § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom 27. Februar bis 07. März 2023 öffentlich in der Stadtverwaltung Kirchberg, Finanzen (Zimmer 200), Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.

Einwohner und Abgabepflichtige haben vom Zeitpunkt der Auslegung bis zum 16. März 2023 die Möglichkeit, gegen diesen Entwurf Einwendungen zu erheben.

Dorothee Obst,
Bürgermeisterin