Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kirchberg für das Haushaltsjahr 2023 liegt laut § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom 27. Februar bis 07. März 2023 öffentlich in der Stadtverwaltung Kirchberg, Finanzen (Zimmer 200), Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Einwohner und Abgabepflichtige haben vom Zeitpunkt der Auslegung bis zum 16. März 2023 die Möglichkeit, gegen diesen Entwurf Einwendungen zu erheben.