Die Stadt Kirchberg gibt gemäß § 99 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62) bekannt, dass der Beteiligungsbericht der Stadt Kirchberg für das Geschäftsjahr 2021 ab dem 27.02.2023 in der Stadtverwaltung Kirchberg, Neumarkt 2, Finanzverwaltung in 08107 Kirchberg, nach vorheriger terminlicher Vereinbarung, zur Einsichtnahme zur Verfügung steht.