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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Kirchberg für das Haushaltsjahr 2024

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kirchberg für das Haushaltsjahr 2024 liegt laut § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom 4. März bis 12. März 2024 öffentlich in der Stadtverwaltung Kirchberg, Finanzen (Zimmer 200), Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.

Einwohner und Abgabepflichtige haben vom Zeitpunkt der Auslegung bis zum 21. März 2024 die Möglichkeit, gegen diesen Entwurf Einwendungen zu erheben.

Dorothee Obst,
Bürgermeisterin