Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kirchberg für das Haushaltsjahr 2025 liegt laut § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom 05. März bis 13. März 2025 öffentlich in der Stadtverwaltung Kirchberg, Finanzen (Zimmer 200), Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Einwohner und Abgabepflichtige haben vom Zeitpunkt der Auslegung bis zum 24. März 2025 die Möglichkeit, gegen diesen Entwurf Einwendungen zu erheben.