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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Kirchberg für das Haushaltsjahr 2025

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kirchberg für das Haushaltsjahr 2025 liegt laut § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom 05. März bis 13. März 2025 öffentlich in der Stadtverwaltung Kirchberg, Finanzen (Zimmer 200), Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.

Einwohner und Abgabepflichtige haben vom Zeitpunkt der Auslegung bis zum 24. März 2025 die Möglichkeit, gegen diesen Entwurf Einwendungen zu erheben.

Dorothee Obst,
Bürgermeisterin