Titel Logo
Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 2/2026
Nachrichten und Termine
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Babybegrüßungsgeld der Stadt Kirchberg

Seit dem Jahre 2009 zahlt die Stadt Kirchberg ein Babybegrüßungsgeld aus. Dieses umfasst zwei Auszahlungsstufen.

Den Antrag können die Personensorgeberechtigten unter www.kirchberg.de (Bürgerservice, Formulare) herunterladen oder im Servicebüro der Stadt Kirchberg abholen.

Das Babybegrüßungsgeld Stufe I in Höhe von 50 € erhalten alle Kinder im ersten Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Kirchberg einschließlich ihrer Ortsteile haben.

Verbunden mit der Auszahlung der Stufe I ist ein Besuch der Bürgermeisterin bei den Personensorgeberechtigten. In einem vertraulichen Gespräch können allgemeine Fragen, bspw. welche Kita könnte mein Kind perspektivisch besuchen und persönliche Anliegen besprochen werden.

Das Babybegrüßungsgeld Stufe II in Höhe von 50 € erhalten alle Kinder, die nachweislich an den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U7a teilgenommen und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Kirchberg einschließlich ihrer Ortsteile haben.

Der Antrag auf das Babybegrüßungsgeld Stufe II ist innerhalb eines Jahres nach der Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung U7a zu stellen. Die Auszahlung erfolgt durch die Vorlage von Quittungen, mit denen der Kauf von Sachwerten für Kinder nachgewiesen wird.

Stadt Kirchberg