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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung: Widerspruchsmöglichkeiten bei der Weitergabe von Meldedaten

Nach den §§ 36 Absatz 2; 42 Absätze 2-3; 50 Absätze 1-3 und 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG),kann jeder Einwohnende (betroffene Personen) in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten aus dem Melderegister widersprechen.

Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen der Meldebehörde nach dem Bundesmeldegesetz

1.

an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung der Tatsache, dass der Ehegatte oder die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört (übermittelte Daten: Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Übermittlungssperren sowie Sterbetag)

2.

an Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie an Träger für Abstimmungen; Volks- und Bürgerbegehren und Volksinitiativen (übermittelte Daten: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschriften)

3.

an Presse und Rundfunk sowie an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen (übermittelte Daten: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften und zusätzlich Tag und Art des Jubiläums).

Damit wird auch den Datenübermittlungen an die Staatskanzlei für Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen widersprochen.

4.

an Adressbuchverlage (übermittelte Daten: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohner/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben)

Betroffene Personen, die mit einer oder mehreren der oben genannten gesetzlich vorgesehenen Datenübermittlungen nicht einverstanden sind, können entsprechenden Datenübermittlungen widersprechen.

Seit dem 01.01.2026 ist ein Widerspruch gegen die Übermittlung Ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich. Bestehende Übermittlungssperren wurden gelöscht.

Einwohner/innen, die bereits eine Erklärung zu Widerspruchsrechten im Einwohnermeldeamt Kirchberg abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern, können allerdings, wenn gewünscht, jederzeit eine Erweiterung oder auch eine Einschränkung der von ihnen eingelegten Widersprüche zu den oben genannten Datenübermittlungen vornehmen.

Entsprechende Anträge sind schriftlich an die

Stadtverwaltung Kirchberg

Einwohnermeldeamt

Neumarkt 2

08107 Kirchberg zu richten oder kommen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt vorbei.

Einwohnermeldeamt,

Stadtverwaltung Kirchberg