Auch in Kirchberg wird die Waschbären-Population ständig größer, denn die Tiere haben keine natürlichen Feinde. Sie sind klug und anpassungsfähig und haben die menschlichen Siedlungen für sich als idealen Lebensraum erobert. Hier finden sie alles, was sie zum Leben brauchen. Doch so niedlich Waschbären mitunter anzusehen sind, sie sind eine Plage und können gefährlich werden.
Die Kleinbären dringen auf der Suche nach Schlaf- und Wurfplätzen in Häuser ein. Häufig klettern sie dazu an Dachrinnen oder Fassadenbewuchs bis auf das Dach. Einmal im Dach angekommen, verursachen sie durch den Bau von Schlaf- und Aufzuchthöhlen großen Schaden in Zwischendecken, an Wärmedämmungen und Lagergut. Sie sind als Raubtiere keine angenehmen Nachbarn!
Waschbären übertragen Krankheiten wie die Staupe, die zwar für den Menschen ungefährlich ist, aber tödlich für Hunde und Katzen sein kann. Zudem können die Tiere von Spulwürmern befallen sein, die auch auf den Menschen übergehen können. Beim Entfernen von Hinterlassenschaften müssen deshalb unbedingt Einweghandschuhe und ein Mundschutz getragen werden. Der Kot kommt in einen wasserdichten Beutel, der verschlossen zusammen mit Mundschutz und Handschuhen im Restmüll entsorgt werden muss.
Waschbären unterliegen im Freistaat Sachsen dem Jagdrecht und werden bejagt. Innerhalb von befriedeten Bezirken wie Gebäuden, Gärten, Sportplätzen oder Friedhöfen dürfen Eigentümer laut sächsischem Jagdrecht Waschbären mit einer Lebendfangfalle fangen. Gefangene Waschbären dürfen nicht wieder in die Freiheit entlassen werden! Das Töten der Tiere ist ausschließlich Personen erlaubt, die dafür die notwendige Sachkunde besitzen. Haben Sie einen Waschbären gefangen, informieren Sie also einen Schädlingsbekämpfer oder Jäger. In der Setz- und Brutzeit (Anfang März bis Mitte Juli) dürfen keine Lebendfallen aufgestellt werden. Dies ist eine Straftat nach § 38 Abs. 1 Nr. 3 BJagdG.
Sollten Sie in dieser Zeit einen Waschbärenbefall bemerken, sollten Sie einen Sachkundigen wie einen Jäger oder einen Schädlingsbekämpfer kontaktieren, der sich ein Bild von den eingenisteten Tieren macht. Denn bevor gehandelt werden darf, muss ein Antrag auf Sondergenehmigung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde erfolgen.
Besser ist es natürlich, bereits zeitiger im Jahr aufmerksam durch das eigene Grundstück zu gehen und im Vorfeld zu erkennen, wo sich die Tiere anfangen einzunisten. Durch das befolgen einiger Regeln kann dem ungebetenen Besuch vorgebeugt werden.
| - | Speisereste nicht auf den Gartenkompost geben |
| - | verschließbare Schnellkomposter nutzen |
| - | Mülltonnen verschließen bzw. mit Spanngummis sichern |
| - | Katzen- und Hundefutter nicht im Freien stehen lassen |
| - | Fallrohre der Dachrinnen im Sockelbereich der Gebäude mit glatten, mindestens einen Meter langen Blechen verblenden |
| - | Katzenklappen und Dachluken nachts fest verschließen |
| - | Gebäudefassaden von Bewuchs, der den Waschbären das Hinaufklettern ermöglicht, frei halten |
| - | Äste von Bäumen, die in der Nähe von Gebäuden wachsen, so kürzen, dass die Äste nur bis maximal einen Meter an das Gebäude heran reichen |
| - | regelmäßiges Impfen und Entwurmen von Haustieren |
Ansprechpartner vor Ort bei Problemen mit Waschbären:
untere Naturschutzbehörde: Frau Göpner, Telefon 0375 4402 26 325
untere Jagdbehörde: Frau Moos Telefon 0375 4402 24112
Stadtverwaltung Kirchberg: Herr Wegner, Telefon 037602 83 179
In der Stadtverwaltung Kirchberg kann eine Lebendfangfalle gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.