Am Dienstag, dem 27.02.2024, fand die 53. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchberg im Ratssaal des Rathauses statt. Im öffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 07/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Gewährung einer Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Darlehen der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Kirchberg in Höhe von 1.368.151,47 EUR. Die Ausfallbürgschaft ist auf einen Maximalbetrag von 80% der Darlehenssumme beschränkt. Für die Gewährung der Bürgschaft ist durch die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Kirchberg ein marktübliches Bürgschaftsentgelt zu zahlen. Der Beschluss ist gemäß § 83 SächsGemO der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Beschluss 08/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt, die Maßnahme „Erneuerung einer Stützmauer an der kommunalen Straße Sonnenberg“ in den noch zu beschließenden Haushaltsplan 2024 in einem geplanten Kostenumfang von 210.500 € einzustellen.
Beschluss 09/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe der Planungsleistung für die Maßnahme „Erneuerung einer Stützmauer an der kommunalen Straße Sonnenberg“ an das Ingenieurbüro Lars Rudolph, Mühlweg 14e in 08107 Kirchberg, entsprechend dem vorliegenden Angebot in Höhe von 41.124,31 € brutto.
Beschluss 10/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe der Vermessungsleistungen an das Ingenieurbüro für Vermessung Dipl.-Ing. Jörg Wappler, Dr.-Ziesche-Straße 9 in 08107 Kirchberg, entsprechend dem vorliegenden Angebot in Höhe von 1.796,90 € brutto.
Beschluss 11/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe der Erstellung des Baugrundgutachtens an die Geo Service Glauchau GmbH, Obere Muldenstraße 33 in 08371 Glauchau, entsprechend dem vorliegenden Angebot in Höhe von 14.088,41 € brutto.
Beschluss 12/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Planungsvariante 1 (Stand 11/2023) für den grundhaften Ausbau der Leutersbacher Straße mit Gehweg. Die Gesamtkosten in Höhe von 2.099.579,59 € werden in den Haushaltsplan 2024 eingestellt. Das Bauamt der Stadtverwaltung wird zur Einleitung weiterer Planungsschritte (Erarbeitung der Planungs- und Ausschreibungsunterlagen der Bauleistungen) ermächtigt.
Beschluss 13/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Erteilung des Einvernehmens zur beabsichtigten Umstufung eines Teilabschnittes der Ortsstraße „Graben“ zum beschränkt-öffentlichen Weg mit der Widmungsbeschränkung „Fußgänger, Radfahrer, Anlieger frei“ gemäß § 7 Abs. 3 Satz 6 SächsStrG durch das Landratsamt Zwickau als zuständige Untere Straßenaufsichtsbehörde. Der betreffende Abschnitt ist in der beiliegenden Karte gekennzeichnet. Die Karte ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss 14/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Weiterleitung der auf die Stadt Kirchberg entfallenden Mittel nach dem Gesetz über das Kommunale Energie- und Klimabudget (KomEKG) an die Gemeinde Hartmannsdorf zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage zur Energieeinsparung im Freibad „Rödelbachtal“ in Hartmannsdorf.
Beschluss 15/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Einstellung einer außerplanmäßigen Aufwendung in den Haushalt 2024 für den Ausbau der Funkverbindung (Tetra-DMO-Rückfallebene) in Höhe von 24.500,00 €.
Beschluss 16/2024
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt, den Auftrag gemäß Angebot vom 09.02.2024 an die Firma Elektrotechnik Hoffmann für den Aufbau einer Tetra-DMO-Rückfallebene zur Aufrechterhaltung der Funkverbindungen der Feuerwehrgerätehäuser Kirchberg und Ortsteilen in Höhe von 23.270,64 € zu erteilen.