Am Dienstag, dem 25.02.2025, fand die 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchberg der Wahlperiode 2024–2029 im Ratssaal des Rathauses Kirchberg statt. Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 04/2025
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt,
1. Kamerad Ralph Gnüchtel zum Wehrleiter und
2. Kamerad Thomas Polzin zum stellv. Wehrleiter
der Ortsfeuerwehr Saupersdorf in ihre Ämter auf die Dauer von 5 Jahren zu berufen.
Beschluss 05/2025
Der Stadtratder Stadt Kirchberg beschließt die Polizeiverordnung im Gebiet der Stadt Kirchberg und der Verwaltungsgemeinschaft Kirchberg mit den Gemeinden Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld vom 25.02.2025. Die Mitglieder des Stadtrates Kirchberg im Gemeinschaftsausschuss werden beauftragt, im Gemeinschaftsausschuss ihre Zustimmung zur Polizeiverordnung zu geben.
Beschluss 06/2025
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg, bevollmächtigt für alle Auftraggeber, beschließt die Vergabe der Bauleistung Komplexbaumaßnahme Grundhafter Ausbau der Leutersbacher Straße in der Stadt Kirchberg, Bauteile 1 bis 7 an die WTK Tief- und Kanalbau GmbH, Schwarzenberger Straße 2, 08340 Schwarzenberggemäß Angebot vom 20.12.2024 in Höhe von 1.839.957,33 € brutto als wirtschaftlichsten Bieter.
Der Anteil der Stadt für die Leistungsbestandteile
| • | Bauteil 1: BE und Allgemeine Leistungen (anteilig Stadt Kirchberg) |
| • | Bauteil 2.1: Straßenoberbau (anteilig Stadt Kirchberg) |
| • | Bauteil 2.2: Straßenbau – Straßenentwässerung, Beschilderung (Stadt Kirchberg) |
| • | Bauteil 3: Gehwegbau (Stadt Kirchberg) |
| • | Bauteil 4: Stützwandbau (Stadt Kirchberg) |
| • | Bauteil 7.2: Tiefbau Straßenbeleuchtung (Stadt Kirchberg) beträgt 1.001.680,55 € brutto. |
Beschluss 07/2025
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Veräußerung des Flurstückes 88 der Gemarkung Cunersdorf an die Antragsteller. Der Kaufpreis beträgt 150.000,00 Euro. Alle weiteren Kosten, die mit dem Verkauf des Grundstückes entstehen, u. a. Notar-, Grundbuch- und Grunderwerbskosten, sind durch den Erwerber zu tragen.
Beschluss 08/2025
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage auf dem Flurstück 241 der Gemarkung Cunersdorf das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Durch die Verwaltung ist eine entsprechende Stellungnahme anzufertigen.