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Kirchberger Nachrichten
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung: Reinigungskräfte (m/w/d) für die Kindertageseinrichtung „Gänseblümchen“ und die Grundschule Hartmannsdorf

Die Gemeinde Hartmannsdorf sucht zum 01.05.2025 und 01.07.2025 zwei engagierte, teamfähige und belastbare Persönlichkeiten als Reinigungskräfte (männlich/weiblich/divers) zur befristeten Einstellung in Teilzeit mit Option auf unbefristete Weiterbeschäftigung für die Kindertageseinrichtung „Gänseblümchen“ und die Grundschule Hartmannsdorf.

Aufgabengebiet:

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Reinigung der Räumlichkeiten in der gesamten Kindertageseinrichtung sowie der Grundschule (Küche, Sanitäranlagen, Spielbereiche, Klassenzimmer, Treppenhaus)

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Bodenpflege (Saugen, Wischen)

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Oberflächenreinigung (Staubwischen, Desinfektion)

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Entsorgung von Abfällen

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Abwaschen des Geschirrs

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Unterstützung bei der Einhaltung von Hygienevorschriften

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Zubereitung / Ausgabe von Mahlzeiten für Kinder

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Essens- und Getränkeausgabe

Wir erwarten:

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körperliche Belastbarkeit

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Sicheres, freundliches Auftreten

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Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit

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Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Kindern

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Bereitschaft zu Arbeit in Schichten; Frühschicht (ab 6.30 Uhr bis 11.30 Uhr) und Spätschicht (ab 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr)

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Deutschkenntnisse

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Erfahrung in der Reinigung von Vorteil

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Gesundheitsausweis für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmittel ist spätestens bei Einstellung vorzulegen.

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Motivation, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit

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Saubere, genaue und zügige Arbeitsweise

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Organisationsfähigkeit

Wir bieten Ihnen:

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eine anspruchsvolle, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit im Rahmen zweier befristeten Teilzeitbeschäftigung (25 Stunden/Woche)

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eine Vergütung in der EG 1 nach gemeindeeigenen Tarif

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eine zusätzliche, betriebliche Altersvorsorge für Beschäftigte und die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Kopie des Nachweises der Schwerbehinderung ist bei-zufügen.

Die/ Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/ Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 11.04.2025 an die Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Badstraße 1, 08107 Hartmannsdorf. Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Christfried Nicolaus
Bürgermeister der Gemeinde Hartmannsdorf